Kunststoffe im Lebensmittelkontakt sind in der Europäischen Union in der europäischen Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011 geregelt. Dabei fallen im Gegensatz zu den vorherigen Regelungswerken auch Kunststoffschichten in Mehrschichtverbundmaterialien und Kunststoffe, die als Dichtungsmassen beispielsweise in Schraubdeckeln eingesetzt werden, unter den Anwendungsbereich der Verordnung.
In der Kunststoffverordnung sind Grenzwerte für die Globalmigration festgelegt, die als Maß für die Inertheit einer Kunststoffverpackung verstanden wird. Damit kann die Globalmigration als Konkretisierung der Anforderung aus Artikel der EU-Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 interpretiert werden, dass Materialien und Artikel im Lebensmittelkontakt keine unvertretbare Veränderung in der Zusammensetzung des Lebensmittels hervorrufen dürfen. Der Grenzwert für die Globalmigration beträgt 60 mg/kg bzw. 10 mg/dm2. Darüber hinaus legt die Kunststoffverordnung für eine große Zahl von Monomeren und Additiven Grenzwerte für den Übergang auf Lebensmittel vor. Diese Grenzwerte werden als spezifische Migrationsgrenzwerte (SML) bezeichnet.
