Seit 2011 können Unternehmen, aber auch Forschungseinrichten von der US-Landwirtschaftsbehörde USDA offiziell überprüfen lassen, wie eine neu entwickelte Pflanze rechtlich einzustufen ist („Am I Regulated-Prozess“). Dazu müssen sie Informationen über die Verfahren und die damit erzielte Veränderung vorlegen. Wenn bei genom-editierten Pflanzen kein „artfremdes“ Genmaterial eingeführt wurde und die Pflanze „transgen-frei“ ist, erhalten sie in der Regel grünes Licht.
Bis 2019 wurden in jedem Jahr weniger als zehn Anfragen zu genom-editierten Pflanzen und Organismen eingereicht. Die Zahl ist 2020 nun geradezu explodiert. Aufgrund niedriger Hürden haben auch kleine Unternehmen und Startups entsprechende Anfragen bei der Landwirtschaftsbehörde gestellt.
QUELLE:
► Meldung Forum Bio- und Gentechnologie e.V. vom 11.11.2020
Dr. Greta Riel
