Verbot des Kükentötens

Der Deutsche Bundestag hat am 20. Mai 2021 das Gesetz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zum Verbot des Kükentötens beschlossen. Es trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Damit ist Deutschland weltweit Vorreiter auf diesem Gebiet. Jedes Jahr wurden allein in Deutschland etwa 45 Millionen Hühnerküken kurz nach dem Schlüpfen getötet. Dabei handelt es sich um die männlichen Geschwister der Legehennen. Die weiblichen Küken werden zu den Legehennen, die die Konsumeier legen. Die für die Produktion von Eiern gezüchteten Hühnerrassen eignen sich aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der Produktqualität weniger für die Erzeugung von Fleisch. Männliche Küken dieser Legerassen wurden daher bislang in den meisten Fällen nicht aufgezogen und direkt nach dem Schlupf getötet.
Das Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes regelt ein flächendeckendes Verbot des Kükentötens in Deutschland seit dem 1. Januar 2022. Das gesetzliche Verbot war laut des Bundesministerius für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erforderlich, um das Töten der Hühnerküken einheitlich zu unterbinden und Verstöße wirksam sanktionieren zu können.
Das BMEL hat sich für ein Ende dieser Praxis eingesetzt. Da ein Verbot des Kükentötens nur sinnvoll ist, wenn Betriebe nicht mangels Alternativen ins Ausland abwandern, habe das BMEL seit 2008 mit mehreren Millionen Euro verschiedene Verfahren und Initiativen unterstützt, die das Töten männlicher Küken überflüssig machen.
QUELLE:
► Meldung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 01.01.2022
Dr. Greta Riel