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Dienstag, 08 Dezember 2020

„Veggie-Burger“ und „vegane Schnitzel“ bleiben erlaubt

Recht & Normen

„Veggie-Burger“ und „vegane Schnitzel“ bleiben erlaubt

Über die Bezeichnung vegetarischer und veganer Alternativen zu Fleischprodukten gibt es seit Jahren Diskussionen. Das EU-Parlament hat nun einen Antrag abgelehnt, Begriffe wie „Schnitzel“, „Burger“ und „Wurst“ für fleischlose Produkte zu verbieten. Die Abstimmung war Teil einer umfassenderen Abstimmung über die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik.

Bei den Produktnamen orientieren sich die Hersteller veganer und vegetarischer Fleischersatzprodukte gerne am fleischhaltigen Original. Die Landwirtschaftsverbände lehnen Fleischbezeichnungen für Veggie-Ersatzprodukte dagegen ab und haben daher einen Antrag auf ein Verbot verschiedener Bezeichnungen gestellt. Begriffe wie Butter, Milch und Käse sind jedoch europaweit rechtlich geschützt und dürfen nicht für vegane Alternativen verwendet werden. Hier soll die Rechtsgrundlage sogar konkretisiert werden: Auch Beschreibung wie „Typ Joghurt“ oder „nach Art eines Käses“ sollen danach nicht erlaubt sein.

Eine ähnlich strikte Regelung gibt es für die Begriffe Fleisch, Wurst oder Burger bislang nicht. Mit der Ablehnung des Verbots unterliegen Trendbegriffe wie Veggie-Burger weiterhin nur der EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Das heißt, es darf keine Irreführung durch Produktnamen oder Bezeichnung stattfinden. Außerdem muss deutlich erkennbar sein, um welche Art von Lebensmittel es sich handelt.

QUELLE:
► Meldung lebensmittelklarheit.de vom 26.10.2020

Dr. Greta Riel

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