Montag, 11. Dezember 2023

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Dienstag, 24 Januar 2023

Speiseinsekten zugelassen

Recht & Normen

Speiseinsekten zugelassen

Die Europäische Kommission hat zu Beginn des Jahres 2023 eine Vielzahl neuartiger Lebensmittel (Novel Food) zugelassen, darunter die Hausgrille und der Getreideschimmelkäfer. Die Insekten sind sehr proteinreich: Die Hausgrille enthält ca. 68 Gramm Eiweiß pro 100 Gramm, der Getreideschimmelkäfer ca. 57 Gramm. Für die Dauer von fünf Jahren dürfen zunächst die antragstellenden Unternehmen die Novel Foods in den Verkehr bringen.

Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) darf in vielen Lebensmitteln mit den entsprechend vorgegebenen Höchstmengen verarbeitet werden. Die Bezeichnung im Zutatenverzeichnis lautet „teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“.

Die Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer) in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form können u.a. Getreideriegeln, Brot und Brötchen und Snacks außer Chips zugesetzt werden. Die Bezeichnung im Zutatenverzeichnis lautet entweder, „gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“ oder „getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“.

Bei beiden Speiseinsekten muss der Hinweis erfolgen, dass diese Zutat bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, die bekanntermaßen gegen Krebstiere und Erzeugnisse daraus sowie gegen Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen kann. Dieser Hinweis muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste angebracht werden.

QUELLE:
► Meldung Lebensmittelverband Deutschland vom 11.01.2023

Dr. Greta Riel

Behr's Verlag