HACCP-Frage der Woche 50/2018

Rindfleischetikettierung: Verstöße keine Straftat mehr?
Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2016 die Regelungen zur Strafbarkeit von Verstößen gegen die Etikettierungsvorschriften für Rindfleisch für verfassungswidrig erklärt hat, wurde das Rindfleischetikettierungsgesetz entsprechend geändert. Der Bundesrat hat am 21.09.2018 keinen Einwand
erhoben, dass die bisherigen Straftatbestände zu Ordnungswidrigkeiten abgestuft werden. Unter Anhebung des bisherigen Bußgeldrahmens werden diese in das Rindfleischetikettierungsgesetz aufgenommen ‒ gleichzeitig wird die Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung aufgehoben.
Der Bundesrat sieht lediglich geringen Anpassungsbedarf im Hinblick auf den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Änderung des Fleischgesetzes. Mit der Vorlage sollen vor allem neue Vorgaben der EU zur Klassifizierung von Schlachttieren in nationales Recht umgesetzt werden ‒ dazu gehört eine Präzisierung darüber, welche Personen mittels welcher Klassifizierungsmethoden die Einstufung von Schlachtkörpern von Rindern, Schweinen und Schafen durchführen dürfen.
QUELLE:
► Diese Frage und Antwort stammt aus dem Fachinformationsdienst F&H, Ausgabe 11/2018
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