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Mittwoch, 08 Dezember 2021

HACCP-Frage der Woche 49/2021

Recht & Normen

HACCP-Frage der Woche 49/2021

Herkunftsangaben: Wie müssen sie im Onlinehandel angegeben werden?

Die Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel gelten auch im Versandhandel. Das Oberlandesgericht München bestätigte ein Urteil des Landgerichts München vom Januar 2020. Geklagt hatte eine Verbraucherschutzorganisation. Bei Lieferungen von Obst und Gemüse durch den Online-Händler an die Haustür wurden Verbraucher über die Herkunft verschiedener Produkte im Unklaren gelassen: Da hieß es dann z. B. Paprika könnten aus Spanien, den Niederlanden Marokko oder Israel kommen, Weintrauben aus Brasilien, Peru, Argentinien oder Ägypten.
Laut Oberlandesgericht sage die einschlägige EU-Verordnung ausdrücklich, dass Obst und Gemüse nur verkauft werden dürften, „wenn sie in einwandfreiem Zustand, unverfälscht und von vermarktbarer Qualität sind und das Ursprungsland angegeben ist“. Das Ursprungsland. Singular. Und das könne laut Richter nur ein Land sein, in dem die Ware geerntet wurde. Die Vorschrift habe laut Richter ihren Sinn im Verbraucherschutz. Der Kunde müsse die Möglichkeit haben, seine Kaufentscheidung z. B. unter qualitativen, ökologischen, sozialen oder saisonalen Kriterien zu treffen – dazu brauche er aber transparente Informationen, um Vor- und Nachteile seiner Entscheidung zu erkennen.

QUELLE:
Diese Frage inklusive ihrer Antwort stammt aus einer Meldung auf sueddeutsche.de vom 18.02.2021

Dr. Greta Riel

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