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Mittwoch, 25 November 2020

HACCP-Frage der Woche 48/2020

Recht & Normen

HACCP-Frage der Woche 48/2020

Werbeaussagen: Darf man mit Aussagen über das Corona-Virus werben?

Nein. Die Verbraucherzentrale Berlin ist gegen einen Anbieter von Superfoods vorgegangen. Er muss die Aussagen in Verbindung mit dem Corona-Virus zu seinen Produkten unterlassen. Sowohl Nahrungsergänzungsmittel als auch Pflanzenpulver sind Lebensmittel - diese dürfen generell nicht damit beworben werden, dass sie vor Krankheiten schützen, sie lindern oder sogar heilen.

Im aktuellen Fall warb der Anbieter im Onlineshop und in sozialen Medien unter anderem mit folgenden Aussagen: „Das Corona-Virus ist in aller Munde. Und leider können wir nicht alles kontrollieren, was um uns herum passiert, aber wir können unser eigenes Immunsystem stärken. Um dein Immunsystem zu stärken(...)“ mit anschließender Werbung für verschiedene Produkte, denen immunitätsfördernde Eigenschaften zugeschrieben wurden. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Berlin nutzte der Anbieter hier bewusst die Ängste der Kunden aus und erweckte die irreführende Erwartung, mit der Verwendung der Produkte könne ein erhöhter Schutz vor Ansteckung erlangt werden. Auf die Abmahnung hin entfernte das Unternehmen zwar die Aussagen, gab aber nicht die geforderte Unterlassungserklärung ab. Deshalb wurde Klage eingereicht, die zu Gunsten der Verbraucherzentrale Berlin entschieden wurde.

QUELLE:
► Diese Frage inklusive ihrer Antwort stammt aus einer Meldung Verbraucherzentrale Berlin e.V. vom 01.10.2020

Dr. Greta Riel

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