HACCP-Frage der Woche 45/2021

Geschützte Herkunftsbezeichnungen: Müssen sie an der Frischetheke erkennbar sein?
Das Unionszeichen gilt auch für Produkte, die an Frischetheken als aufgeschnittene Fleisch-, Wurst- und Käsewaren oder im Onlinehandel angeboten werden als verbindlich. Die entsprechende Etikettierung wurde für diese Verkaufsbereiche neu geregelt, um eine europaweit einheitliche Darstellung der Siegel zu gewährleisten. Vor allem im Onlinehandel ist dies wichtig, da der Verbraucher hier gerade nicht die Möglichkeit hat, sich auf der Verpackung selbst über die Ware zu informieren. Es muss sichergestellt werden, dass die Information darüber, ob es sich bei dem Erzeugnis um eine g.g.A., eine g.U. oder eine g.t.S. handelt, für die Verbraucher bei jeder Produktansicht sichtbar wird. An den Frischetheken sind die nicht vorverpackten Erzeugnisse auf den Preisschildern mit den einschlägigen Unionszeichen zu kennzeichnen.
QUELLE:
► Diese Frage inklusive ihrer Antwort stammt aus einer Pressemitteilung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) vom 03.02.2021
Dr. Greta Riel
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