Montag, 11. Dezember 2023

Passwort vergessen?
Mittwoch, 31 Oktober 2018

HACCP-Frage der Woche 44/2018

Recht & Normen

HACCP-Frage der Woche 44/2018

Legionellen: Wie sind die Prüf- und Maßnahmenwerte für Nutzwasser geregelt?

2017 wurde die 42. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (42. BImSchV) zur Vorbeuge von Legionellen-Infektionen verabschiedet. Hiernach mussten Betreiber von Bestandsanlagen bis zum 20.08.2018 den zuständigen Behörden Informationen über ihre Anlagen liefern. Zudem enthält die 42. BImSchV Anforderungen an die Anlagen sowie Prüf- und Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen im Nutzwasser. Hintergrund der Regelungen ist es, dass die zuständigen Behörden bei einem Ausbruchsfall über die notwendigen Informationen bezüglich der Anlagen verfügen müssen, die möglicherweise den Ausbruch verursacht haben. Für den Fall der Überschreitung der Maßnahmenwerte werden Anforderungen an die Überwachung der Anlagen festgelegt. Für den Vollzug der 42. BImSchV und damit auch für die Umsetzung der Anzeigepflicht sind die einzelnen Bundesländer zuständig. Die Verordnung gilt u. a. nicht für

  • Anlagen, in denen das Nutzwasser und die Verrieselungsflächen eine dauerhaft konstante Temperatur von ≥ 60 °C haben,
  • Nassabscheider, in denen das Nutzwasser dauerhaft einen pH-Wert von 4 oder weniger oder einen pH-Wert von 10 oder mehr hat,
  • Nassabscheider, bei denen das Abgas nach Verlassen des Abscheiders für mindestens 10 s auf mindestens 72 °C erhitzt wird, wodurch sichergestellt ist, dass trockenes Abgas abgeleitet wird,
  • Anlagen, in denen das Nutzwasser dauerhaft eine Salzkonzentration von mehr als 100 g Halogenide je Liter hat,
  • Nassabscheider, die ausschließlich mit Frischwasser im Durchlaufbetrieb betrieben werden, und
  • Anlagen, die in einer Halle stehen und in diese emittieren.

Die Prüfwerte 1 und 2 und die Maßnahmenwerte für die jeweilige Art der Anlage (Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider, Kühltürme) finden sich in der Anlage 1 zur Verordnung und geben die jeweilige Legionellen-Konzentration in 100 ml an. Bestätigt die zusätzliche Laboruntersuchung eine Überschreitung des in Anlage 1 genannten Prüfwerts 2, hat der Betreiber unverzüglich Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen. Hierzu gehören insbesondere Sofortmaßnahmen zur Verminderung der mikrobiellen Belastung sowie Maßnahmen nach dem Stand der Technik, um die Legionellen-Konzentration im Nutzwasser unter den in Anlage 1 genannten Prüfwert 2 zu reduzieren. Bestätigt die zusätzliche Laboruntersuchung eine Überschreitung der in Anlage 1 genannten Maßnahmenwerte, hat der Betreiber unverzüglich zusätzlich Gefahrenabwehrmaßnahmen ‒ insbesondere zur Vermeidung der Freisetzung mikroorganismenhaltiger Aerosole ‒ zu ergreifen.

QUELLE:
Diese Frage und Antwort stammt aus dem Fachinformationsdienst Food & Hygiene, Ausgabe 09/2018

Weitere Informationen finden Sie in folgenden Werken:

HACCP leicht gemacht

Die Einführung und Umsetzung des HACCP-Systems inklusive Dokumentation und regelmäßiger Mitarbeiterschulung ist nach dem gültigen Hygienerecht auch für kleine und mittelständische Unternehmen Pflicht. Mit dem Praxisleitfaden "HACCP leicht gemacht" haben Sie alles zur Hand, was Sie zur kostengünstigen Einführung von HACCP in Ihrem Betrieb brauchen. Sie bekommen die optimale Unterstützung, um die gesetzlichen Anforderungen schnell und ohne großen Aufwand zu erfüllen – für einfach mehr Sicherheit bei der nächsten Kontrolle durch die Lebensmittelüberwachung.

 

Praxishandbuch Lebensmittelhygiene-Recht

Das „Praxishandbuch Lebensmittelhygiene-Recht" unterliegt einem ständigen Umbruch, der Lebensmittelunternehmer und die amtliche Lebensmittelüberwachung vor neue Herausforderungen stellt. Das „Praxishandbuch Lebensmittelhygiene-Recht“ liefert Ihnen alle relevanten Verordnungen und Vorschriften rund um das europäische und nationale Hygienerecht.

Abonnieren Sie unseren kostenlosen Hygiene Newsletter! Er erscheint 3x im Monat und versorgt Sie mit Informationen rund um die Branche.

Auch der Lebensmittelrecht Newsletter ist für Sie kostenlos! Er erscheint 1x im Monat.

Behr's Verlag