HACCP-Frage der Woche 43/2018

Welche Löschfrist gilt für Verstöße gegen das Lebensmittelrecht?
Die Bundesregierung hat am 01.08.2018 den „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches“ beschlossen und somit das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben einer rechtssicheren Veröffentlichung von festgestellten Verstößen gegen die Lebensmittelsicherheit auf den Weg gebracht. Nach Angaben von Julia Klöckner (Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft) konnte eine für alle Länder einheitlich anwendbare Löschfrist von sechs Monaten festgeschrieben werden ‒ die Verbraucher werden sechs Monate lang transparent über festgestellte Verstöße gegen die Lebensmittelsicherheit informiert. Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2018 entschieden, dass die Verpflichtung zur amtlichen Information über Verstöße des Lebensmittel- und Futtermittelrechts grundsätzlich verfassungskonform ist. Mit dem gleichen Urteil wurde der Gesetzgeber beauftragt, eine Regelung zur Dauer der Veröffentlichung zu treffen. Die Regelung, nach der die zuständigen Behörden die Öffentlichkeit über bestimmte lebensmittelrechtliche Verstöße informieren, wurde seit 2013 von den Ländern nicht mehr vollzogen. Grund dafür waren Entscheidungen mehrerer Verwaltungsgerichte, die verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Vorschrift erhoben und deren Vollzug vorläufig untersagt hatten.
QUELLE:
► Diese Frage und Antwort stammt aus dem Fachinformationsdienst Food & Hygiene, Ausgabe 09/2018
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