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Mittwoch, 27 November 2019

HACCP-Frage der Woche 48/2019

Recht & Normen

HACCP-Frage der Woche 48/2019

Beanstandungen: Gibt es Fälle aufgrund von Pflanzenschutzmitteln in Smoothies?

Smoothies enthalten das, was ihre Zutaten mit in das Enderzeugnis bringen. Sobald in der Ausgangsware Rückstände von Pflanzenschutzmitteln (PSM) enthalten sind, lassen sich diese anschließend im trinkfertigen Produkt nachweisen.

Aufgrund der zahlreichen Möglichkeiten der verwendeten Zutaten für Smoothies gibt es aktuell keine gesetzlichen Festlegungen zu erlaubten Rückstandshöchstmengen. Die Grenzwerte existieren nur für einzeln verwendete Früchte oder Gemüse. Es gab keine Höchstmengenüberschreitungen, soweit man das unter diesen variablen Herstellungsbedingungen abschätzen kann und damit auch keine Beanstandungen.

QUELLE:
► Diese Frage inklusive ihrer Antwort stammt aus einer Pressemitteilung des LALLF vom 30.07.2019

Dr. Jörg Häseler

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