HACCP-Frage der Woche 27/2020

Produktdeklaration: Worauf sollte bei Fruchtsaftgetränken geachtet werden?
Wenn Konsumenten sich beim Kauf von Fruchtsäften an der gewünschten Fruchtart orientieren, können sie leicht „daneben greifen“. Versehentlich wählen sie ein Fruchtsaftgetränk statt eines vermeintlichen Fruchtsaftes. Der Unterschied: Statt zu 100 Prozent bestehen Fruchtsaftgetränke nur zu 6 bis 30 Prozent aus Frucht. Der Rest ist „Zuckerwasser“. Fruchtnektare bestehen in der Regel maximal zur Hälfte aus Fruchtsaft.
Zu Verwechslungen kann es kommen, da die Produkte Fruchtabbildungen im Großformat tragen, ohne auf der Vorderseite zu verraten, um welche Getränkekategorie es sich handelt. Leicht lassen Konsumenten sich vom ersten Eindruck leiten: Sie kaufen „Mango-Maracuja-Orange“ und erhalten in erster Linie Wasser und Zucker.
Hersteller von Fruchtsaftgetränken und Fruchtnektaren sollen laut Lebensmittel-Verbraucherportal die Bezeichnung auf der Schauseite der Getränkeverpackungen angeben und dem Verbraucher somit entgegenkommen.
QUELLE:
► Diese Frage inklusive ihrer Antwort stammt aus einer Meldung von lebensmittelklarheit.de vom 02.04.2020
Dr. Greta Riel
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