HACCP-Frage der Woche 26/2019

Allergenhinweise: Muss der Konsument VOR der Bestellung informiert werden?
Online-Händler von Lebensmitteln müssen ihren Kunden die Pflichtangaben nach der Lebensmittelinformations-Verordnung vor der Bestellung im Internet zur Verfügung stellen. Es reicht nicht aus, über die in den Produkten enthalten Allergene oder den Verzehrzeitraum nur über eine kostenpflichtige Telefonhotline zu informieren. Das hat das Kammergericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.
Das Gericht schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass die lückenhaften Angaben gegen die EU-Verordnung verstoßen. Diese schreibt unter anderem vor, dass die Pflichtangaben kostenlos bereitgestellt werden müssen. Das schließe auch Kosten aus, die nicht direkt an den Händler, sondern an einen von ihm eingeschalteten Telefondienstleister zu zahlen sind. Zudem bestätigte das Gericht die Auffassung des vzbv, dass Allergene auch nach den Vorgaben der LMIV hervorgehoben werden müssen.
QUELLE:
► Diese Frage inklusive ihrer Antwort stammt aus einer Pressemitteilung des vzbv vom 27.03.2019
Dr. Jörg Häseler
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