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Mittwoch, 16 Juni 2021

HACCP-Frage der Woche 24/2021

Recht & Normen

HACCP-Frage der Woche 24/2021

Online-Handel: Werden Lebensmittel besonders kontrolliert?

Die Überwachung des Online-Handels mit verderblichen Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen wird durch die vorgenommenen Änderungen verbessert. Künftig sollen Behördenvertreter im Internet Proben unter einem Aliasnamen bestellen dürfen, ohne diesen Namen offenlegen zu müssen. Damit soll eine Gleichbehandlung bei der Lebensmittelkontrolle von stationärem und Internet-Handel erreicht werden. Online-Marktplätze sollen die Behörden zudem künftig über eine existierende Schnellwarnmeldung informieren können, wenn sie bemerken, dass dort unsichere Produkte angeboten werden. Der Plattformbetreiber wäre dann verpflichtet, das entsprechende Angebot zu löschen. Weitere beschlossene Änderungen betreffen beispielsweise Klarstellungen in Bezug auf die Information der Öffentlichkeit sowie eine Straffung von Mitteilungs- und Übermittlungspflichten über Untersuchungsergebnisse zu gesundheitlich unerwünschten Stoffen.

QUELLE:
► Diese Frage inklusive ihrer Antwort stammt aus einer Meldung der bundesregierung.de vom 07.10.2020

Dr. Greta Riel

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