HACCP-Frage der Woche 15/2021

Propolis: Darf es mit Aussagen zu einer verbesserten Abwehrkraft beworben werden?
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel keine Eigenschaften zur Vorbeugung oder Heilung einer menschlichen Krankheit versprechen. Die Health-Claims- Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben auf Lebensmitteln sowie deren Werbung für Lebensmittel. Eine Liste mit gesundheitsbezogenen Angaben enthält die Verordnung über Lebensmittel-Gesundheitsangaben. Es existieren zu Honig und Propolis in Bezug auf die Abwehrfunktion und das Immunsystem keine zugelassenen Claims. Beantragte Claims für Honig mit Bezug zum Abwehrsystem wurden von der Europäischen Kommission abgelehnt.
QUELLE:
► Diese Frage inklusive ihrer Antwort stammt aus einer Meldung auf lebensmittelklarheit.de vom 19.08.2020
Dr. Greta Riel
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