HACCP-Frage der Woche 14/2022

Zusatzstoffe: Reicht es, wenn Kunden mündlich darüber informiert werden?
Am 08.06.2021 wurde die neue Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung (LMZDV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit am 09.06.2021 in Kraft getreten. Gleichzeitig sind die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und die Zusatzstoff-Verkehrsverordnung außer Kraft getreten. Nach wie vor müssen gastgewerbliche Betriebe ihre Gäste über die in den angebotenen Speisen und Getränken enthaltenen Zusatzstoffe informieren. Bei der Abgabe von loser Ware galt bisher: Anders als bei der Allergeninformation musste über Zusatzstoffe bisher immer schriftlich informiert werden. Eine mündliche Information über Zusatzstoffe erfüllte in der Vergangenheit nicht die gesetzlichen Vorgaben. Das ist nun anders! Künftig dürfen Betriebe bei der Information über Zusatzstoffe dieselben Informationsmöglichkeiten wie bei der Allergeninformation nutzen. Das heißt, dass über Zusatzstoffe nun unter den folgenden Voraussetzungen auch mündlich informiert werden darf:
• Die erforderlichen Angaben müssen den Gästen auf deren Nachfrage unverzüglich vor Kaufabschluss und vor Übergabe des Lebensmittels mitgeteilt werden.
• Es liegt eine schriftliche Aufzeichnung über die bei der Herstellung des jeweiligen Lebensmittels verwendeten Zusatzstoffe vor, die für die zuständige Behörde und auf Nachfrage der Gäste leicht zugänglich ist.
• Bei den betreffenden Lebensmitteln oder in einem Aushang in der Verkaufsstätte muss an gut sichtbarer Stelle, deutlich und gut lesbar darauf hingewiesen werden, dass die erforderlichen Angaben mündlich bereitgestellt werden und eine schriftliche Aufzeichnung auf Nachfrage zugänglich ist.
QUELLE:
► Diese Frage inklusive ihrer Antwort stammt aus einer Meldung des Bundesverbands der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e. V.
Dr. Greta Riel
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