HACCP-Frage der Woche 11/2020

Health Claims: Ist Anti-Kater-Werbung eine gesundheitsbezogene Angabe?
Vor allem im Internet boomen Nahrungsergänzungsmittel mit angeblicher Anti-Kater-Wirkung. Ein Alkoholkater stellt laut Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main (OLG) eine Krankheit dar. Werbeaussagen, wonach ein Nahrungsergänzungsmittel einem Alkoholkater vorbeugen bzw. seine Folgen mindern soll, verstoßen damit gegen das Verbot, Lebensmitteln krankheitsbezogene Eigenschaften zuzuweisen, entschied das OLG.
Das OLG untersagte nun mehr als 20 Aussagen und begründete seine Entscheidung mit einem Verweis auf die EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Demnach dürfen Informationen über ein Lebensmittel diesem keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer Krankheit zuschreiben.
Unter „Krankheit“ sei auch eine geringfügige oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder Tätigkeit des Körpers zu verstehen. Die Werbung hatte den Kater unter anderem mit Symptomen wie Müdigkeit, Übelkeit und Kopfschmerz beschrieben. Derartige Symptome träten nicht als Folge des natürlichen „Auf und Ab“ des Körpers, sondern infolge des Konsums von Alkohol, einer schädlichen Substanz, ein, so das OLG.
QUELLE:
► Diese Frage inklusive ihrer Antwort stammt aus einer Pressemitteilung des OLG Frankfurt vom 23.09.2019
Dr. Greta Riel
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