Gentechnik-Anbau: Kompromiss zur Ausstiegsklausel gefunden

Am 13.01.2015 haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments beschlossen, dass Mitgliedstaaten den Anbau von GVO-Pflanzen (genetisch veränderte Organismen) in ihrem Hoheitsgebiet einschränken oder verbieten dürfen, auch wenn dies auf EU-Ebene zugelassen bleibt. Die mit den EU-Ministern ausgehandelte Vereinbarung wurde mit 480 Stimmen angenommen, bei 159 Gegenstimmen und 58 Enthaltungen.
Parlament und Rat hatten sich im Dezember informell auf diesen Kompromiss geeinigt. Der ursprüngliche Vorschlag stammte aus dem Jahr 2010, wurde aber vier Jahre lang wegen Unstimmigkeiten zwischen Befürwortern und Gegnern von GVO unter den EU-Ländern blockiert.
Laut Pressemitteilung des Europäischen Parlaments vom 13.01.2015 würden es die neuen Vorschriften den Mitgliedstaaten gestatten, den Anbau von genetisch veränderten Organismen in ihrem Hoheitsgebiet aus umweltbezogenen Gründen zu beschränken oder zu untersagen, die nicht bereits von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf EU-Ebene bewertet wurden. Als weitere Gründe den GVO-Anbau zu unterbinden, könnten EU-Mitgliedstaaten zum Beispiel bei der Stadt- und Raumordnung, der Landnutzung, oder Gründe im Zusammenhang mit den sozioökonomischen Auswirkungen, zum Beispiel die hohen Kosten einer Verunreinigung für biologisch wirtschaftende Landwirte. Verbote könnten auch Gruppen von nach Kulturen oder Merkmalen festgelegten GVO einschließen.
Bevor ein Mitgliedstaat solche Maßnahmen einführt, muss es dem Unternehmen, das einen GVO in der EU in Verkehr bringen möchte, ermöglicht werden, den Beschränkungen seiner Zulassung zuzustimmen. Stimmt das Unternehmen nicht zu, kann der Mitgliedstaat die Maßnahmen trotzdem durchsetzen.
Damit wird es ein Nebeneinander von EU-Mitgliedsstaaten, in denen der Anbau von gv-Pflanzen erlaubt ist, und solchen, die ihn aus politischen Gründen verbieten wollen, geben. Nach der Neuregelung müssen die EU-Länder in jedem Fall sicherstellen, dass der GMO-Anbau keine anderen Erzeugnisse verunreinigt sowie besonders darauf achten, grenzüberschreitende Kontaminierungen durch GVO zu verhindern.
Die neuen Vorschriften werden im Frühjahr 2015 in Kraft treten.
► www.europarl.europa.eu (Start > Aktuelles > Pressemitteilungen > Plenartagung Pressemitteilung - Umwelt − 13-01-2015 - 13:42)
► www.transgen.de (Start > Aktuell > Einigung in Brüssel: Länder können über den Anbau von Gentechnik-Pflanzen künftig selbst entscheiden) vom 04.12.2014
Bild: www.pixelio.de