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Dienstag, 22 Januar 2019

Aktualisierung der Leitlinien für das Festsetzungsverfahren von Rückstandshöchstgehalten

Recht & Normen

Aktualisierung der Leitlinien für das Festsetzungsverfahren von Rückstandshöchstgehalten

Die EU-Mitgliedstaaten haben das überarbeitete Leitliniendokument zum Festsetzungsverfahren von Rückstandshöchstgehalten (RHG) nach den Artikeln 6 bis 11 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 und Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 107/2009 (Technical Guidelines MRL setting procedure in accordance with Articles 6 to 11 of Regulation (EC) No 396/2005 and Article 8 of Regulation (EC) No 1107/2009, SANTE/2015/10595, Rev. 5.4) in der Sitzung des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebens- und
Futtermittel vom Ende November 2018 zur Kenntnis genommen. Gegenüber der letzten Revision enthält das angenommene Dokument eine Reihe von Neuerungen und Ergänzungen.

Neu im Dokument sind unter anderem die Informationen zum beschleunigten RHG-Festsetzungsverfahren und das Vorgehen bei Importtoleranzen für Wirkstoffe, für die keine toxikologischen Referenzwerte auf der EU-Ebene abgestimmt wurden. Des Weiteren enthält das Dokument Hinweise zum Umgang mit Datenanforderungen aus dem Verfahren zur Überprüfung bestehender Rückstandshöchstgehalte gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 und zur Rücknahme von RHG-Anträgen. Bestehende Kapitel des Dokuments wurden durch weitere detailliertere Informationen ergänzt. Das überarbeitete Leitliniendokument ist ab sofort anwendbar.

QUELLE:
► BVL-Newsletter vom 14.12.2018

Dr. Jörg Häseler

Behr's Verlag