Für welche eingeführte Produkte gelten seit Juni 2017 verstärkt amtliche Kontrollen?

Für welche eingeführte Produkte gelten seit Juni 2017 verstärkt amtliche Kontrollen?
Zum Begriff der Lebensmittelsicherheit
Die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit sind im Artikel 14 der Basisverordnung (EG) Nr. 178/2002 festgeschrieben: Lebensmittel gelten als nicht sicher, wenn davon auszugehen ist, dass sie
a) gesundheitsschädlich sind und
b) für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind.
Bei der Interpretation ist eine Reihe von Faktoren zu berücksichtigen, die im genannten Artikel der Basisverordnung dargestellt sind.
QUELLE:
► Auszug aus FOOD & HYGIENE, Ausgabe 06/2017, S. 21 f., Behr's Verlag
In der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) ist seit dem 13. Dezember 2014 eine Kennzeichnungspflicht für Nanoteilchen in Lebensmitteln festgelegt. Zutaten in zusammengesetzten Lebensmitteln, die „technisches“ bzw. „absichtlich hergestelltes“ Nanomaterial enthalten, sind entsprechend zu kennzeichnen (Ergänzung des Namens der Zutat durch die Silbe „Nano“). Allerdings fehlt in der LMIV eine eindeutige Definition für technisch hergestelltes Nanomaterial und die Kennzeichnungspflicht gilt auch nicht für Nanomaterialien als Bestandteil von Lebensmittelverpackungen.
QUELLE:
► Auszug aus der Food & Hygiene PRAXIS, Ausgabe 02/2017, S. 16 f., Behr's Verlag
Gilt ein Internethändler ebenfalls als Lebensmittelunternehmer?
Müssen in einem Produktionsbetrieb der unreine und der reine Bereich streng getrennt werden?
Wieso gilt ein handwerklicher Hersteller von Lebensmitteln, ein Gastronom oder ein landwirtschaftlicher Direktvermarkter als „Einzelhandelsbetrieb“?
Ist in Lebensmittelbetrieben eine Entlüftungsanlage zu installieren?
Einer Untersuchung der Deutschen Gesellschaft für Qualität (DGQ) zufolge finden viele Verbraucher die Kennzeichnung von Lebensmitteln verwirrend und missverständlich. Das „Food-Barometer“ wird alle zwei Jahre durchgeführt. Die Mehrheit der Befragten (67 %) hält Herkunftskennzeichnungen auf Lebensmitteln für sinnvoll und hilfreich, um deren Qualität und Sicherheit zu beurteilen. Dieses gilt vor allem für ältere Menschen ab 60 Jahren (71 %).
QUELLE:
► Newsletter Nr. 10 des Bundeszentrums für Ernährung (BZfE) vom 08.03.2017
Univ.-Prof. Dr. Walther Heeschen
Dipl.-Ing. Agr. Jan Peter Heeschen
Nach Angaben der EU-Kommission (Abteilung Food Fraud) wird der Farbstoff Echtes Karmin E 120 mit einem hohen Gehalt an 4-Aminokarminsäure (4-Amino-Carmic Acid (4-ACA)) in verschiedenen Lebensmitteln verwendet und als Echtes Karmin E 120 gekennzeichnet. 4-ACA ist aber nicht in der Unionsliste der zugelassenen Zusatzstoffe aufgeführt.
QUELLEN:
► European Commission („Illegal Use of E-120“) vom 09.01.2017
► www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/4288
Univ.-Prof. Dr. Walther Heeschen
Dipl.-Ing. Agr. Jan Peter Heeschen
Schwefeldioxid und Sulfite (E 220 ff.) sind als Lebensmittelzusatzstoffe in der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008). Aufgrund der wachstumshemmenden Wirkung gegenüber Hefen, Pilzen und Bakterien erfolgt die Anwendung dieser Stoffe als Konservierungsmittel. Zudem werden sie als Antioxidationsmittel verwendet, da sie unerwünschte Oxidationsprozesse in Lebensmitteln durch Luftsauerstoff unterbinden bzw. verlangsamen.
QUELLEN:
► EFSA Journal (2016; 14 (4): 4438 (151 pp.): www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/pub/4438
► Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vom 18. Mai 2012:
www.lgl.bayern.de/lebensmittel/kennzeichnung/allergene/allergene_lebensmittel/schwefeldioxid.htm
► Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): www.bfr.bund.de/cm/343/bfr-meal-studie-vorlaufige-stoffliste.pdf
Welche Prozesshygienekriterien sind in der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 aufgelistet?
Kurz vor Weihnachten 2016 hat der Rat der Europäischen Union mitgeteilt, dass auf der Grundlage des mit dem Europäischen Parlament (EP) im Juli 2016 gefundenen Kompromisses nunmehr der Weg für die endgültige Annahme der überarbeiteten „Kontrollverordnung“ (bisher Verordnung (EG) 882/2004) durch das Europäische Parlament bei dessen nächster Plenarsitzung geebnet („paved“) ist.
QUELLEN:
► Rat der Europäischen Union vom 19. Dezember 2016:
www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/12/19-agri-food-chain/
Seit dem 13.12.2016 sind die Angaben zur Nährwertkennzeichnung verpflichtend. Gesetzlich vorgeschrieben war die Nährwertkennzeichnung bisher lediglich für Lebensmittel, die mit einem besonderen Nährwert oder einer gesundheitsfördernden Wirkung warben (z. B. „zuckerfrei“, „reich an Vitamin C“).
QUELLE:
► Bundesregierung vom 09.12.2016
Univ.-Prof. Dr. Walther Heeschen
Dipl.-Ing. Agr. Jan Peter Heeschen
Bisphenol A (BPA) wird im Hinblick auf die mit der Verwendung verbundenen gesundheitlichen Risiken seit Jahren kontrovers diskutiert. Es handelt sich beim BPA um eine Industriechemikalie, die vor allem als Ausgangssubstanz für die Herstellung von Polycarbonat-Kunststoffen und Kunstharzen verwendet und nicht nur für die Herstellung von Innenbeschichtungen von Getränke- und Konservendosen eingesetzt wird, sondern auch für Thermopapiere wie Kassenbons, Fahrkarten oder Parktickets. Die Substanz hat eine geringe akute Giftigkeit. Sie gehört jedoch zu einer Gruppe von Substanzen, die hormonähnlich wirken können („Endokrine Disruptoren“) und damit auf alle hormonabhängigen Prozesse, insbesondere bei der Entwicklung von Organen, einwirken können. Neue Daten bestätigen nun eine frühere Feststellung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), dass sich BPA bei Tieren auch auf das Immunsystem auswirken könnte. Allerdings sind die Erkenntnisse nach heutigem Kenntnisstand noch zu begrenzt, um Rückschlüsse auf die Gesundheit des Menschen zu ziehen.
QUELLEN:
► Pressemitteilung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vom 13. Oktober 2016:
www.efsa.europa.eu/de/press/news/161013
► EFSA Journal (2016; 14 (10): 4580 (28 pp.)):
www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/4580
► Aktualisierte FAQ des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) vom 19. Februar 2015:
www.bfr.bund.de/cm/343/fragen-und-antworten-zu-bisphenol-a-in-verbrauchernahen-produkten.pdf
► Pressemitteilung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vom 21. Januar 2015:
www.efsa.europa.eu/en/press/news/150121
► Food & Hygiene Praxis, Behr's Verlag, Ausgabe 04/2016, S. 17f.
Bereits im Jahr 2013 kamen die Chefs der EU-Behörden/-Agenturen überein, Netzwerke zu bilden, um institutionsübergreifende Themen innerhalb der Gemeinschaft zu behandeln und abzustimmen. Dieses führte unter anderem zu einem Netzwerk zur wissenschaftlichen Beratung (EU Agency Network on Scientific Advice (EU-ANSA)).
QUELLEN:
► Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA):
www.efsa.europa.eu/sites/default/files/InteragencyScientificCooperationAnnualReport2015.pdf
► Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC):
http://ecdc.europa.eu/en/publications/Publications/antimicrobial-resistance-JIACRAreport.pdf
► http://bookshop.europa.eu/ (ISBN: 978-92-9199-692-6)
► Food & Hygiene Praxis, Behr's Verlag, Ausgabe 02/2016, S. 4f.