Montag, 11. Dezember 2023

Passwort vergessen?

Artikel in Kategorie Recht & Normen

Die EU-Kontroll-Verordnung 2017/625 ist am 29. April 2017 in Kraft getreten und wird im Dezember 2019 in vollem Umfang anzuwenden sein.

Die Kontroll-Verordnung zeigt eine deutliche Ausweitung des Anwendungsbereichs mit Betonung des risikoorientierten Ansatzes.

QUELLE:
► Dieser Text-Auszug stammt aus „Food & Hygiene“, Ausgabe 12/2017

Die neue EU-Kontroll-Verordnung

In Niedersachsen sind seit dem 01.11.2017 Milchviehbetriebe entsprechend der Niedersächsischen Paratuberkulose-Verordnung (Nds. ParaTb-VO) verpflichtet, ihren Bestand einmal jährlich auf Paratuberkulose untersuchen zu lassen. Das Hauptanliegen der Nds. ParaTb-VO ist die Untersuchungspflicht aller über 24 Monate alten Zuchtrinder anhand von Einzelblut- und Einzelmilchproben oder von Bestandsmilchproben ‒ ausgenommen sind die Zuchtrinder von Mutterkuhbeständen. Es werden die Proben genutzt, die sowieso zur Untersuchung auf das Bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV1) genommen werden müssen.

QUELLE:
► Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 27.10.2017

Univ.-Prof. Dr. Walther Heeschen
Dipl.-Ing. Agr. Jan Peter Heeschen

Niedersachsen: Paratuberkulose-VO gültig

Die Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Einfuhr von Lebensmitteln vom 27.09.2017 ist im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, S. 3.459) veröffentlicht worden. Dabei wurden die verschiedenen unionsrechtlichen Vorschriften, die seit der letzten Änderung der Lebensmitteleinfuhr-VO geändert, aufgehoben oder neu erlassen wurden, berücksichtigt.

QUELLE:
► Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 65 vom 02.10.2017

Vorschriften über Einfuhr von Lebensmitteln

In der EU werden jährlich rund 88 Mio. Tonnen Lebensmittel weggeworfen ‒ dieses sind rund 20 % aller hergestellten Lebensmittel. Im vergangenen Jahr verteilten die Mitglieder der Europäischen Föderation der Lebensmittelbanken 535.000 Tonnen Lebensmittel an 6,1 Mio. Menschen. Diese enorme Menge entspricht nur einem kleinen Teil der Lebensmittel, die in der EU verschwendet werden.

QUELLEN:
► BVE vom 23. Oktober 2017
► EU-Kommission vom 16. Oktober 2017
► BMEL vom 03. Dezember 2012

Lebensmittelspenden – neue EU-Leitlinie veröffentlicht

Auf Anregung von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hatte die EU-Kommission das „Fipronil“-Geschehen am 05. September 2017 auf die Tagesordnung des informellen Agrarministertreffens in Tallinn (Estland) gesetzt. Mit den Amtskollegen aus Belgien, Frankreich und den Niederlanden verständigte sich der Bundeslandwirtschaftsminister auf eine Arbeitsgruppe, die Vorschläge für eine europäische Koordination in Krisenfällen vorlegen wird mit dem zentralen Anliegen, einen schnellen Informationsfluss zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten, damit das Europäische Schnellwarnsystem (RASFF) seinem Namen und Anspruch gerecht werden kann.

QUELLEN:
► Pressemitteilung Nr. 88 des BMEL vom 26. September 2017
► European Commission („Conclusions from the Ministerial Conference on the follow up of the fipronil incident”) vom 26. September 2017

Krisenmanagement – Verbesserung des Informationsflusses auf EU-Ebene

Seit dem 19.04.2017 wird in der EU ein neues elektronisches Bescheinigungssystem angewandt, das eine bessere Überwachung der Importe von ökologischen Erzeugnissen in die EU sicherstellen soll. Die Neuerungen bedeuten, dass die Importbescheinigungen in das EU-weite Trade Control & Expert System (TRACES) integriert werden.

QUELLE:
► Pressemitteilung der EU-Kommission vom 18.04.2017

Neues Bescheinigungssystem für Öko-Importe in die EU

EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis hat am 06.06.2017 die EU-Plattform für Tierschutz gegründet. Diese vereint 75 Vertreter von Interessengruppen, NGOs, Wissenschaft, EU-Mitgliedstaaten, Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), internationalen Organisationen und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

QUELLE:
► EU-Kommission vom 06.06.2017

EU-Plattform für Tierschutz gestartet

Laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg ist die Bezeichnung „Weidemilch“ nicht irreführend, wenn die Milch von Kühen stammt, welche an mindestens 120 Tagen pro Jahr für wenigstens sechs Stunden auf der Weide gestanden haben (Urteil vom 07.02.2017, Az. 3 U 1537/16).

QUELLE:
► OLG Nürnberg vom 07.02.2017

„Weidemilch“ muss nicht nur von der Weide kommen

Der Vermarktung des Weines der Klägerin als Bio-Wein standen Ergebnisse der Weinblattprobe entgegen, die für den Öko-Landbau nicht zugelassene Pflanzenschutzmittelrückstände nachgewiesen hatten. Laut der Klägerin wurden die nachgewiesenen Spritzmittel weder von ihr gekauft noch auf ihren Weinbergsflächen verwendet.

QUELLE:
► Pressemitteilung Nr. 11 des VG Koblenz vom 30.03.2017

Univ.-Prof. Dr. Walther Heeschen
Dipl.-Ing. Agr. Jan Peter Heeschen

Pflanzenschutzmittel auf Bio-Wein erlaubt?
Behr's Verlag