Kennzeichnungspflicht: Muss die Haltungsform bei Hühnereiern als Zutat deklariert werden?

Kennzeichnungspflicht: Muss die Haltungsform bei Hühnereiern als Zutat deklariert werden?
Ein Heringssalat enthält gemäß den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs für Feinkostsalate mindestens 20 Prozent Hering. Lautet die Bezeichnung „Delikatess-Heringssalat“ oder „Feiner Heringssalat“ liegt der Fischanteil bei mindestens 25 Prozent. Das ist deutlich weniger als bei Matjessalat. Hier liegt der Fischanteil bei mindestens 50 Prozent.
Die Verbraucherzentralen befragten in einer nichtrepräsentativen Umfrage Verbraucherinnen und Verbraucher, ob sie den Fischanteil von 20 Prozent bei Heringssalat als angemessen ansehen
QUELLE:
► Meldung von lebenmittelklarheit.de vom 09.09.2019
Dr. Greta Riel
Gütesiegel für Verpackungen: Wie fördert die Bundesregierung Recycling?
Allergenhinweise: Muss der Konsument VOR der Bestellung informiert werden?
Globale Kooperation: Unterstützt China die europäische Lebensmittelsicherheit?
Brexit: Wie wirkt er sich auf den Handel mit Pflanzenschutzmitteln aus?
Die EU-Mitgliedstaaten haben das überarbeitete Leitliniendokument zum Festsetzungsverfahren von Rückstandshöchstgehalten (RHG) nach den Artikeln 6 bis 11 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 und Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 107/2009 (Technical Guidelines MRL setting procedure in accordance with Articles 6 to 11 of Regulation (EC) No 396/2005 and Article 8 of Regulation (EC) No 1107/2009, SANTE/2015/10595, Rev. 5.4) in der Sitzung des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebens- und
Futtermittel vom Ende November 2018 zur Kenntnis genommen.
QUELLE:
► BVL-Newsletter vom 14.12.2018
Dr. Jörg Häseler
Kennzeichnung: Worüber ärgern sich EU-Verbraucher?
Rindfleischetikettierung: Verstöße keine Straftat mehr?
Anfang Oktober 2018 war das BVL in Berlin Gastgeber der ersten europäischen Krisenübung im Rahmen der EU-Initiative „Joint Initiative Food Emergency Excercise“ (JIFEE), die von einer gleichnamigen Arbeitsgruppe der Heads of Food Safety Agencies (HoA) ins Leben gerufen wurde.
QUELLEN:
► BVL-Meldung vom 05.10.2018
Dr. Jörg Häseler
Die interdisziplinäre Arbeitsgruppe (IAG) „Gentechnologiebericht“ der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (BBAW) zieht mit ihrem aktuellen vierten Gentechnologiebericht nach knapp 20 Jahren Laufzeit Bilanz: Wie entwickelten sich die Gentechnologien in Deutschland und welche zukünftigen Herausforderungen lassen sich aktuell absehen? Namhafte Experten und Expertinnen sowie Wegbegleiter und -begleiterinnen der IAG eröffnen im Bericht unterschiedliche bilanzierende Perspektiven sowohl auf die Entwicklung der Gentechnologien, der mit ihnen verbundenen ethischen Debatten und ihrer rechtlichen Regulierung als auch auf die Arbeit der IAG.
QUELLE:
► „Vierter Gentechnologiebericht. Bilanzierung einer Hochtechnologie“ (DOI: 10.5771/9783845293790)
Univ.-Prof. Dr. Walther Heeschen
Dipl.-Ing. Agr. Jan Peter Heeschen
Legionellen: Wie sind die Prüf- und Maßnahmenwerte für Nutzwasser geregelt?
Welche Löschfrist gilt für Verstöße gegen das Lebensmittelrecht?
Die Bundesregierung hat am 01.08.2018 den „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches“ beschlossen und somit das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben einer rechtssicheren Veröffentlichung von festgestellten Verstößen gegen die Lebensmittelsicherheit auf den Weg gebracht.
QUELLE:
► Pressemitteilung Nr. 90 des BMEL vom 01.08.2018
Univ.-Prof. Dr. Walther Heeschen
Dipl.-Ing. Agr. Jan Peter Heeschen
2017 wurde die 42. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (42. BImSchV) zur Vorbeuge von Legionellen-Infektionen verabschiedet. Hiernach mussten Betreiber von Bestandsanlagen bis zum 20.08.2018 den zuständigen Behörden Informationen über ihre Anlagen liefern. Zudem enthält die 42. BImSchV Anforderungen an die Anlagen sowie Prüf- und Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen im Nutzwasser. Hintergrund der Regelungen ist es, dass die zuständigen Behörden bei einem Ausbruchsfall über die notwendigen Informationen bezüglich der Anlagen verfügen müssen, die möglicherweise den Ausbruch verursacht haben. Für den Fall der Überschreitung der Maßnahmenwerte werden Anforderungen an die Überwachung der Anlagen festgelegt. Für den Vollzug der 42. BImSchV und damit auch für die Umsetzung der Anzeigepflicht sind die einzelnen Bundesländer zuständig.
QUELLEN:
► Food & Hygiene Newsflash („Legionellen ‒ Prüfwerte und Maßnahmenwerte für die Konzentration in Nutzwasser“) vom 21.08.2018
► Pressemitteilung Nr. 22 des Umweltbundesamtes (UBA) vom 16.08.2018
Univ.-Prof. Dr. Walther Heeschen
Dipl.-Ing. Agr. Jan Peter Heeschen