Nach der Notifizierung auf EU-Ebene und der Zustimmung des Bundesrates trat die Verordnung zum Nutri-Score am 6. November 2020 in Kraft. Seitdem ist für Deutschland die rechtssichere Verwendung des Lebensmittelkennzeichens in Deutschland möglich. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stellt den Unternehmen weitere Informationen und unterstützende Hilfen zur Einführung des Nutri-Score zur Verfügung. Das BMEL bietet zwar Hilfestellung, darf jedoch keine Rechtsberatung im Einzelfall anbieten.
QUELLE:
► Meldung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 05.11.2020
Dr. Greta Riel
