Trockenfrüchte wie z. B. getrocknete Aprikosen, Pflaumen oder Äpfel, aber auch getrocknete Feigen und Datteln sowie Rosinen, Cranberries und Kirschen werden vom Konsumenten gerne zum Kochen und Backen genutzt oder auch als Snack verzehrt. Die Abgabe erfolgt häufig in 200 g Beuteln, andere Packungsgrößen sind im Markt aber auch zu finden. Es gibt keine produkt-spezifischen gesetzlichen Vorschriften, allerdings gibt es seit 2008 im Rahmen der Leitsätze für Obsterzeugnisse auch Regelungen für Trockenfrüchte. Dazu kommen für einige Produkte auch UNECE Standards.
