Die Gemeinsame Expertenkommission des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nahm zur Frage Stellung, inwieweit es sich bei den auf dem deutschen Markt existierenden Präparaten mit sogenannten Medizinal-, Heil- oder Vitalpilzen um Lebensmittel oder Arzneimittel handelt.
