Montag, 11. Dezember 2023

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Artikel in Kategorie Recht & Normen

Die Gemeinsame Expertenkommission des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nahm zur Frage Stellung, inwieweit es sich bei den auf dem deutschen Markt existierenden Präparaten mit sogenannten Medizinal-, Heil- oder Vitalpilzen um Lebensmittel oder Arzneimittel handelt.

„Vitalpilze“ sind Arzneimittel

Das Lebensmittelrecht verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele: Zum einen den Schutz der Gesundheit und zum anderen den Schutz vor Täuschung.

Gesetzliche Grundlagen des Täuschungsverbots
Der Täuschungsschutz für Lebensmittel ist gesetzlich festgelegt. Zunächst gilt Art. 16 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Basis-VO). Diese europarechtliche Vorschrift steht dem nationalen Recht wegen
des Vorrangs des Europäischen Unionsrechts übergeordnet vor. Sie hat als Generalklausel das Ziel, dem Verbraucher eine Grundlage für die Wahl des Lebensmittel zu treffen, indem Irreführung des Verbrauchers durch Werbung und Aufmachung verhindert wird.

Schutz vor Täuschung und Irreführung

Speisefette und -öle bestehen fast ausschließlich aus den Triglyceriden von Fettsäuren und sind praktisch wasserfrei. Pflanzliche Fette und Öle werden aus den Samen, Keimen oder Früchten von Pflanzen gewonnen, tierische aus dem als genusstauglich beurteilten Fettgewebe von Schlachttieren einschließlich Geflügel und Fischen. Gemäß der in den Leitsätzen für Speisefette und Speiseöle der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission beschriebenen Verkehrsauffasssung sind Speisefette bei 20° C fest oder halbfest,
Speiseöle dagegen flüssig.

Produktspezifische Besonderheiten der Kennzeichnung bei Speisefetten und Speiseöle

Öko-Tierhalter in Mecklenburg-Vorpommern haben von Ende September bis November mit Pestiziden belastete Futtermittel verfüttert, meldete „focus-online“. Es handelte sich um Bio-Sonnenblumen Presskuchen aus der Ukraine, der mit Thiamethoxam und Metalaxyl belastet war. Bei Nachkontrollen der Futtermittel wurden z.T. erhebliche Überschreitungen der Pflanzenschutzmittel Grenzwerte festgestellt.

Pestizide im Öko-Tierfutter: Höfe gesperrt

Am 13.01.2015 haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments beschlossen, dass Mitgliedstaaten den Anbau von GVO-Pflanzen (genetisch veränderte Organismen) in ihrem Hoheitsgebiet einschränken oder verbieten dürfen, auch wenn dies auf EU-Ebene zugelassen bleibt. Die mit den EU-Ministern ausgehandelte Vereinbarung wurde mit 480 Stimmen angenommen, bei 159 Gegenstimmen und 58 Enthaltungen.

Gentechnik-Anbau: Kompromiss zur Ausstiegsklausel gefunden
Behr's Verlag