Samstag, 23. September 2023

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Artikel in Kategorie Recht & Normen

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte gegen einen Hersteller von Schokoladenprodukten Es ging um die Füllmenge bzw. den Luftgehalt von Verpackungen. Nun bestätigte das Handelsgericht (HG) Wien die Rechtsauffassung des VKI und beurteilte die Verpackung eines Schüttelbeutels mit Waffeln als irreführend. Das Urteil ist, Stand 11.7.2022, nicht rechtskräftig. Für den Hersteller ist die Verurteilung nicht nachvollziehbar. Das Unternehmen wird das Urteil bekämpfen.

QUELLE:
► Meldung Verein für Konsumenteninformation vom 11.07.2022

Dr. Greta Riel

Wegen Mogelpackung verurteilt

Das Angebot an Produkten, die mit „Protein“ oder „Eiweiß“ werben, wachse laut Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) stetig. In einem Marktcheck wurden 59 Protein-Produkte sowie 57 Vergleichsprodukte aus relevanten deutschen Handelsketten untersucht. Die wesentlichen Ergebnisse im Überblick: 27 Produkte (46%) warben bereits im Produktnamen mit „Protein“ oder „Eiweiß“. 14 der mit „Protein“ beworbenen Produkte (24%) hatten keinen oder einen nur geringfügig höheren Proteingehalt als ein Vergleichsprodukt ohne Proteinwerbung. Nicht alle mit Protein beworbenen Produkte wiesen eine günstige Nährwertzusammensetzung auf: 11 Produkte enthielten zu viel Salz. Neun Produkte zu viel Fett. 49 von 57 Produkten der „Protein-Produkte“ (86%) waren teurer als Vergleichsprodukte mit ähnlichem Proteingehalt, aber ohne Protein-Werbung. Jedes fünfte Protein-Produkt war mehr als doppelt so teuer wie das Vergleichsprodukt.

QUELLE:
► Meldung Verbraucherzentrale Bundesverband vom 16.05.2022

Dr. Greta Riel

Werbung mit Proteingehalt

Die Ergebnisse einer Studie im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigen, dass sich Verbraucher:innen auf funktionierende Kontrollen der Überwachungsbehörden und wirksame Grenzwerte für Schadstoffe wie Weichmacher, Mineralöle oder Schwermetalle in Lebensmittelverpackungen und Geschirr verlassen. Gleichzeitig gibt es keine europaweit einheitlichen und umfassenden Regelungen für die meisten Materialien, wie Papier, Glas und Metalle. Die Überwachungsbehörden verfügten laut vzbv zudem nicht über die Kapazitäten, um die Materialien hinreichend zu kontrollieren.

QUELLE:
► Meldung Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vom 29.03.2022

Dr. Greta Riel

Verbraucher:innen vor Schadstoffen in Lebensmittelverpackungen schützen

Zulässige Rückstandshöchstmengen für Lebensmittel sind EU-weit geregelt. In der EU-Pestizidverordnung sind für verschiedene Lebensmittelgruppen und für verschiedene Pestizide zulässige Höchstmengen festgelegt. Diese Werte liegen häufig zwischen 0,01 und 0,05 Milligramm pro Kilogramm Lebensmittel, teilweise aber auch darüber.
Das Logo „Zero residu de pesticides“ wird Werbezwecken eingesetzt und darf grundsätzlich nicht täuschen. Das Logo wurde 2017 von einem französischen Bauernverband gegründet. In den Folgejahren schlossen sich viele weitere Produzenten an.

QUELLE:
► Meldung lebensmittelklarheit.de vom 23.02.2022

Dr. Greta Riel

Logo „Null Rückstände von Pestiziden“

Der Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Friedel Cramer wünscht sich eine Anpassung bestehender Rechtsvorschriften und Strukturen, um dem stetig wachsenden Internethandel mit Lebensmitteln und anderen Bedarfsgegenständen gerecht zu werden. Zur Durchsetzung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes im Onlinehandel fehlten Cramer zufolge noch immer notwendige Regelungen und Instrumente.
Der BVL-Präsident verwies auf die EU-Vorhaben im Rahmen des „Digital Services Acts“. Eine Verpflichtung für Zahlungsdienstleister und Logistikunternehmer, die mit den Behörden zusammenarbeiten wäre laut Cramer insbesondere für die Durchführung anonymer Onlineprobenbeschaffungen unbedingt erforderlich. Ohne diese Verpflichtung seien andere rechtliche Regelungen auf europäischer oder nationaler Ebene notwendig, um den gesundheitlichen Verbraucherschutz im Internet durchzusetzen.

QUELLE:
► Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vom 24.03.2022

Dr. Greta Riel

Onlinehandel braucht neue Regelungen

Für Hersteller von Tiefkühl-Produkten ist die Einhaltung der Anforderungen des QS-Leitfadens Bearbeitung/Verarbeitung Obst, Gemüse, Kartoffeln Voraussetzung für eine erfolgreiche Zertifizierung. Um dem Risiko von mikrobiologischen Kontaminationen zu begegnen, wurde der Leitfaden mit Wirkung zum 1. Januar 2022 um spezifische Vorgaben für die Umsetzung des mikrobiologischen Monitorings für gefrostetes Obst und Gemüse und für daraus hergestellte Erzeugnisse erweitert.

QUELLE:
► Meldung QS Qualität und Sicherheit GmbH vom 25.01.2022

Dr. Greta Riel

Konkrete Vorgaben für Hersteller von Tiefkühl-Produkten

Der Deutsche Bundestag hat am 20. Mai 2021 das Gesetz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zum Verbot des Kükentötens beschlossen. Es trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Damit ist Deutschland weltweit Vorreiter auf diesem Gebiet. Jedes Jahr wurden allein in Deutschland etwa 45 Millionen Hühnerküken kurz nach dem Schlüpfen getötet. Dabei handelt es sich um die männlichen Geschwister der Legehennen. Die weiblichen Küken werden zu den Legehennen, die die Konsumeier legen. Die für die Produktion von Eiern gezüchteten Hühnerrassen eignen sich aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der Produktqualität weniger für die Erzeugung von Fleisch. Männliche Küken dieser Legerassen wurden daher bislang in den meisten Fällen nicht aufgezogen und direkt nach dem Schlupf getötet.

QUELLE:
► Meldung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 01.01.2022

Dr. Greta Riel

Verbot des Kükentötens

Lakritze mit hohem Salmiak-Gehalt müssen künftig mit Hinweisen zum Schutz vor Gesundheitsrisiken gekennzeichnet werden.Das legt eine Verordnung der Bundesregierung fest, die der Bundesrat am 08.10.2021 billigte. Pflicht wird dies ab einem Gehalt an Salmiak (Ammoniumchlorid) von mehr als 20 Gramm pro Kilogramm. Konkret sollen Hinweise lauten: «Erwachsenenlakritz - kein Kinderlakritz» und bei noch höheren Gehalten zunächst „Extra stark, Erwachsenenlakritz - kein Kinderlakritz“ sowie „Übermäßiger Verzehr kann  insbesondere bei Personen mit Nierenerkrankungen die Gesundheit beeinträchtigen“.

QUELLE:
► Meldung zeit.de vom 08.10.2021

Dr. Greta Riel

Neue Kennzeichnung für Lakritze
Behr's Verlag