Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte gegen einen Hersteller von Schokoladenprodukten Es ging um die Füllmenge bzw. den Luftgehalt von Verpackungen. Nun bestätigte das Handelsgericht (HG) Wien die Rechtsauffassung des VKI und beurteilte die Verpackung eines Schüttelbeutels mit Waffeln als irreführend. Das Urteil ist, Stand 11.7.2022, nicht rechtskräftig. Für den Hersteller ist die Verurteilung nicht nachvollziehbar. Das Unternehmen wird das Urteil bekämpfen.
QUELLE:
► Meldung Verein für Konsumenteninformation vom 11.07.2022
Dr. Greta Riel
