Dienstag, 28. November 2023

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Artikel in Kategorie Recht & Normen

Die EU-Kommission hat nach gründlicher Prüfung drei neue Sorten von gentechnisch verändertem Mais zur Verwendung als Lebens- und Futtermittel zugelassen und die Zulassung einer anderen Sorte verlängert. Keine der Genehmigungen umfasst den Anbau der Maissorte in der EU.  Alle Produkte, die daraus hergestellt werden, unterliegen den strengen Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsvorschriften der EU, so meldet die EU-Kommission in Ihrer Pressemitteilung.

Zuvor hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Zulassung nach wissenschaftlicher Prüfung empfohlen. Da die Mitgliedstaaten weder im zuständigen Ausschuss noch im Berufungsausschuss eine Mehrheit für oder gegen die Zulassung erreicht haben, musste die Europäische Kommission über die Zulassungen entscheiden. Sie gelten für 10 Jahre.

 

QUELLE:
► Pressemitteilung Europäische Kommission vom 13.10.2023

Dr. Greta Riel

Drei Sorten von genetisch verändertem Mais zugelassen
Gerade im Sommer, bei hohen Temperaturen greifen Verbraucher gern zu Erfrischungsgetränken. Auch diese Warengruppe wird im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) Mecklenburg-Vorpommern regelmäßig unter die Lupe genommen. Im laufenden Jahr sind im LALLF 84 Proben unterschiedliche Erfrischungsgetränke untersucht worden. Im Ergebnis mussten davon sechs (7 %) aus unterschiedlichen Gründen beanstandet werden.

Apfelsaftschorlen, Brausen, Colalimonaden, Eistee, isotonische Getränke, Fruchtsaftgetränke und Limonaden aus dem Einzelhandel in MV wurden alle auf ihren angegebenen Zucker-Nährwert überprüft. Dabei ergaben sich keinerlei Abweichungen.

 

QUELLE:
► Meldung Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) Mecklenburg-Vorpommern vom 13.09.2023

Dr. Greta Riel

Erfrischungsgetränke amtlich geprüft
Ökotest untersuchte 20 Konserven mit geschälten Tomaten, acht davon stammten aus Bio-Anbau. Zwei Produkte wurden in Gläser abgefüllt. In allen 18 Dosentomaten wurde Bisphenol A (BPA) in Gehalten gemessen, die Ökotest als "stark erhöht" bewertet. Die beiden Produkte aus dem Glas waren frei von Bisphenol A. Im Gesamturteil schnitt nur ein Produkt mit "gut" ab, eine Konserve wurde als "mangelhaft" bewertet.

Ökotest kritisiert die Ergebnisse unter dem Gesichtspunkt, dass BPA schon Jahrzehnte ein wichtiges Thema sei. Als "endokriner Disruptor" könne die Industriechemikalie das Hormonsystem beeinflussen und werde in der CLP-Verordnung offiziell als "reproduktionstoxisch beim Menschen" eingestuft. Bereits seit einigen Jahren verbesserten Hersteller ihre Dosenlacke wegen der möglichen Migration von BPA ins Lebensmittel. Sämtliche Anbieter versicherten Ökotest, dass sie sogenannte BPA-non-intent-Dosen verwenden, für deren Innenlacke bewusst gar kein Bisphenol A zum Einsatz komme. Doch nur in den einzigen beiden Testprodukten aus dem Glas wurde kein BPA nachgewiesen.

 

QUELLE:
► Meldung Ökotest vom 14.07.2023

Dr. Greta Riel

BPA in Tomaten
Die für Lebensmittelsicherheit zuständige EU-Behörde sieht eine Verlängerung der Zulassung von Glyphosat unkritisch. Die zuständige Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sieht keine inakzeptablen Gefahren bei der Verwendung des Mittels. Allerdings gebe es Datenlücken in mehreren Bereichen.

Zu den Fragen, die nicht abschließend von der EFSA beantwortet werden konnten, gehören ernährungsbedingte Risiken für Verbraucher und die Bewertung der Risiken für Wasserpflanzen, wie die EFSA mitteilte. Auch mit Blick auf den Artenschutz ließen die verfügbaren Informationen keine eindeutigen Schlussfolgerungen zu.

QUELLE:
► Meldung zdf.de vom 06.07.2023

Dr. Greta Riel

EFSA bewertet weitere Zulassung von Glyphosat
Ob die Mortadella (oder Käse) in Bärchen-Form anders schmeckt ist fraglich? Aber Kinder lieben sie! Nur wird man nach dem Inkrafttreten des neuen Kinderlebensmittel-Werbegesetz Bärchen-Wurst und -käse noch im Supermarkt finden?
Wie sollen die zahlreichen Eltern ihren Kindern erklären, dass der liebgewonnene Aufschnitt plötzlich anders aussieht oder durch eine Rezepturänderung womöglich anders schmeckt?
Die Vorgaben, die das Gesetz im neuesten Entwurf beinhaltet, sind vielfältig und werfen viele Fragen auf.

Da an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung sehr häufig hochverarbeitete Lebensmittel anpreist, die zu viel Zucker, Fett oder Salz enthalten, hat Bundesminister Cem Özdemir Pläne für mehr Kinderschutz in der Werbung vorgestellt.

QUELLE:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), www.bmel.de, Stand 19.05.2023

►Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern vor Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt (Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz – KLWG) vom 14.02.2023

Mareike Tolle

Darf der Bär zukünftig noch in die Wurst?

Werbebezeichnungen wie „Einzigartig“, „Magisch“ und „Geheimnisvoll“ bestehen für einige Spirituosen wie Gin und Wodka. Ein Grund dafür ist der Wechsel der Getränkefarbe, wenn man diese Spirituosen beim Servieren mit säurehaltigen Erfrischungsgetränken wie z. B. Tonic Water mischt. Um den Farbwechsel herbeizuführen, verwenden einige Hersteller Teile der Pflanze Clitoria ternatea. Clitoria ternatea enthält wasserlösliche Pflanzenfarbstoffe, sogenannte Anthocyane, die für die charakteristische blaue Färbung der Blüten verantwortlich sind. Anthocyane sind für ihren pH-abhängigen Farbwechsel bekannt. Die Verwendung dieser Pflanze als Lebensmittelzutat in der Europäischen Union war bisher nicht bekannt. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe hat sich nun mit der Frage beschäftigt, ob diese Nutzung aus rechtlicher Sicht erlaubt ist.

QUELLE:
► Meldung Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe vom 02.03.2023

Dr. Greta Riel

Schmetterlingsblüte in Spirituosen

Die Europäische Kommission hat zu Beginn des Jahres 2023 eine Vielzahl neuartiger Lebensmittel (Novel Food) zugelassen, darunter die Hausgrille und der Getreideschimmelkäfer. Die Insekten sind sehr proteinreich: Die Hausgrille enthält ca. 68 Gramm Eiweiß pro 100 Gramm, der Getreideschimmelkäfer ca. 57 Gramm. Für die Dauer von fünf Jahren dürfen zunächst die antragstellenden Unternehmen die Novel Foods in den Verkehr bringen.

Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) darf in vielen Lebensmitteln mit den entsprechend vorgegebenen Höchstmengen verarbeitet werden. Die Bezeichnung im Zutatenverzeichnis lautet „teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“.

QUELLE:
► Meldung Lebensmittelverband Deutschland vom 11.01.2023

Dr. Greta Riel

Speiseinsekten zugelassen
Behr's Verlag