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Artikel in Kategorie Recht & Normen

Werbebezeichnungen wie „Einzigartig“, „Magisch“ und „Geheimnisvoll“ bestehen für einige Spirituosen wie Gin und Wodka. Ein Grund dafür ist der Wechsel der Getränkefarbe, wenn man diese Spirituosen beim Servieren mit säurehaltigen Erfrischungsgetränken wie z. B. Tonic Water mischt. Um den Farbwechsel herbeizuführen, verwenden einige Hersteller Teile der Pflanze Clitoria ternatea. Clitoria ternatea enthält wasserlösliche Pflanzenfarbstoffe, sogenannte Anthocyane, die für die charakteristische blaue Färbung der Blüten verantwortlich sind. Anthocyane sind für ihren pH-abhängigen Farbwechsel bekannt. Die Verwendung dieser Pflanze als Lebensmittelzutat in der Europäischen Union war bisher nicht bekannt. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe hat sich nun mit der Frage beschäftigt, ob diese Nutzung aus rechtlicher Sicht erlaubt ist.

QUELLE:
► Meldung Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe vom 02.03.2023

Dr. Greta Riel

Schmetterlingsblüte in Spirituosen

Die Europäische Kommission hat zu Beginn des Jahres 2023 eine Vielzahl neuartiger Lebensmittel (Novel Food) zugelassen, darunter die Hausgrille und der Getreideschimmelkäfer. Die Insekten sind sehr proteinreich: Die Hausgrille enthält ca. 68 Gramm Eiweiß pro 100 Gramm, der Getreideschimmelkäfer ca. 57 Gramm. Für die Dauer von fünf Jahren dürfen zunächst die antragstellenden Unternehmen die Novel Foods in den Verkehr bringen.

Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) darf in vielen Lebensmitteln mit den entsprechend vorgegebenen Höchstmengen verarbeitet werden. Die Bezeichnung im Zutatenverzeichnis lautet „teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“.

QUELLE:
► Meldung Lebensmittelverband Deutschland vom 11.01.2023

Dr. Greta Riel

Speiseinsekten zugelassen

Von 2020 bis Mitte 2022 wurden im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) 134 alkoholfreie Biere untersucht. Bei 32 Prozent der Proben handelte es sich um alkoholfreie Weizenbiere beziehungsweise Weizen-Schankbiere. Bei einem alkoholfreien Bier wurde der tolerierbare Gehalt von 0,5 % vol Alkohol um das Dreifache überschritten, die Auslobung „alkoholfrei“ war somit unzulässig. Eine Probe aus einer Gaststätte fiel durch erhöhte Keim- und Bakteriengehalte sowie eine abweichende Sensorik auf. Bei 18 Proben wurden Kennzeichnungsmängel festgestellt. Dabei handelte es sich überwiegend um fehlerhafte Angabe von verpflichtenden Kennzeichnungselementen wie dem Zutatenverzeichnis oder der Nährwertdeklaration.

QUELLE:
► Meldung Niedersächsisches. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

Dr. Greta Riel

Kennzeichnungsmängel bei alkoholfreiem Bier

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte gegen einen Hersteller von Schokoladenprodukten Es ging um die Füllmenge bzw. den Luftgehalt von Verpackungen. Nun bestätigte das Handelsgericht (HG) Wien die Rechtsauffassung des VKI und beurteilte die Verpackung eines Schüttelbeutels mit Waffeln als irreführend. Das Urteil ist, Stand 11.7.2022, nicht rechtskräftig. Für den Hersteller ist die Verurteilung nicht nachvollziehbar. Das Unternehmen wird das Urteil bekämpfen.

QUELLE:
► Meldung Verein für Konsumenteninformation vom 11.07.2022

Dr. Greta Riel

Wegen Mogelpackung verurteilt

Das Angebot an Produkten, die mit „Protein“ oder „Eiweiß“ werben, wachse laut Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) stetig. In einem Marktcheck wurden 59 Protein-Produkte sowie 57 Vergleichsprodukte aus relevanten deutschen Handelsketten untersucht. Die wesentlichen Ergebnisse im Überblick: 27 Produkte (46%) warben bereits im Produktnamen mit „Protein“ oder „Eiweiß“. 14 der mit „Protein“ beworbenen Produkte (24%) hatten keinen oder einen nur geringfügig höheren Proteingehalt als ein Vergleichsprodukt ohne Proteinwerbung. Nicht alle mit Protein beworbenen Produkte wiesen eine günstige Nährwertzusammensetzung auf: 11 Produkte enthielten zu viel Salz. Neun Produkte zu viel Fett. 49 von 57 Produkten der „Protein-Produkte“ (86%) waren teurer als Vergleichsprodukte mit ähnlichem Proteingehalt, aber ohne Protein-Werbung. Jedes fünfte Protein-Produkt war mehr als doppelt so teuer wie das Vergleichsprodukt.

QUELLE:
► Meldung Verbraucherzentrale Bundesverband vom 16.05.2022

Dr. Greta Riel

Werbung mit Proteingehalt

Die Ergebnisse einer Studie im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigen, dass sich Verbraucher:innen auf funktionierende Kontrollen der Überwachungsbehörden und wirksame Grenzwerte für Schadstoffe wie Weichmacher, Mineralöle oder Schwermetalle in Lebensmittelverpackungen und Geschirr verlassen. Gleichzeitig gibt es keine europaweit einheitlichen und umfassenden Regelungen für die meisten Materialien, wie Papier, Glas und Metalle. Die Überwachungsbehörden verfügten laut vzbv zudem nicht über die Kapazitäten, um die Materialien hinreichend zu kontrollieren.

QUELLE:
► Meldung Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vom 29.03.2022

Dr. Greta Riel

Verbraucher:innen vor Schadstoffen in Lebensmittelverpackungen schützen

Zulässige Rückstandshöchstmengen für Lebensmittel sind EU-weit geregelt. In der EU-Pestizidverordnung sind für verschiedene Lebensmittelgruppen und für verschiedene Pestizide zulässige Höchstmengen festgelegt. Diese Werte liegen häufig zwischen 0,01 und 0,05 Milligramm pro Kilogramm Lebensmittel, teilweise aber auch darüber.
Das Logo „Zero residu de pesticides“ wird Werbezwecken eingesetzt und darf grundsätzlich nicht täuschen. Das Logo wurde 2017 von einem französischen Bauernverband gegründet. In den Folgejahren schlossen sich viele weitere Produzenten an.

QUELLE:
► Meldung lebensmittelklarheit.de vom 23.02.2022

Dr. Greta Riel

Logo „Null Rückstände von Pestiziden“
Behr's Verlag