HACCP-Frage der Woche 52/2016

Was sind „frei von“-Produkte?
„Laktosearm“: Gehalt an Laktose: ≤1 g/100 g bzw. ml verzehrsfertiges Lebensmittel
„Streng laktosearm“: Gehalt an Laktose: ≤100 mg/100 g bzw. ml verzehrsfertiges Lebensmittel
„Laktosefrei“: Gehalt an Laktose und/oder Laktoseabbauprodukten (hier Galaktose) aus enzymatischer Spaltung oder vergleichbaren Verfahren: ≤10 mg/100 g bzw. ml verzehrfertiges Lebensmittel
Die hier vorgeschlagenen Angaben „laktosearm“, „streng laktosearm“ und „laktosefrei“ greifen die Verzehrsempfehlungen der DGE auf und tragen den verschiedenen Ernährungserfordernissen bei einer Laktoseintoleranz sowie Galaktosämie Rechnung. Bei der individuellen Betrachtung der Toleranz gegenüber Laktose sollte neben dem Gehalt im verzehrfertigen Lebensmittel auch die Verzehrsmenge der jeweiligen Produkte berücksichtigt werden. Die gängige Praxis ist aber zurzeit ein Gehalt von unter 0,1 g pro 100 g Produkt für „laktosefrei“, was sich an der enzymatischen Spaltung der Laktose im Produktionsprozess orientiert. Hier bleiben noch ca. 1 g Laktose pro Liter bzw. kg übrig. Es zeigt sich aber in der deutschen Praxis, dass dieser Wert sehr gut von den meisten Personen mit Laktoseintoleranz vertragen wird.
Die Kennzeichnung beruht auch auf der enzymatischen Laktosebestimmung in der Analytik. Die enzymatische Laktosebestimmung ist die bis dato am häufi gsten angewandte und gerätetechnisch/apparativ am wenigsten aufwendige/anspruchsvolle Methode für die Laktosebestimmung. Allerdings ist das Verfahren mit einer Bestimmungsgrenze von 0,1 % nicht für den Laktosenachweis im Spurenbereich geeignet.
Des Weiteren werden die Kennzeichnungen „frei von“ auf Lebensmitteln in Deutschland insbesondere für die „Freiheit“ von Konservierungsstoffen oder Farbstoffen verwendet. In Großbritannien gibt es verschiedene Einzelhändler, die mittlerweile Handelsmarken unter der Bezeichnung „Free from“ auch in Bezug auf Lebensmittelallergene wie Weizen oder Nuss etabliert haben.
Allergiker wünschen sich „frei von …“-Produkte. Es sollte allerdings genau definiert werden, was dies bedeutet. Ähnlich der für Zöliakiepatienten existierenden „glutenfreien“ Lebensmittel, sind bei Etablierung basierter Grenzwerte auch für Lebensmittelallergiker Produktwicklungen denkbar.
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