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Montag, 25 Juli 2016

Die neue DIN EN 16636

Hygiene & HACCP | QM & QS | Recht & Normen

Mehr Sicherheit für die Lebensmittelindustrie?

Die neue DIN EN 16636
© Thomas F. Voigt

Die Schädlingsbekämpfung ist eines der traditionellen Themen der Lebensmittelsicherheit. Nun wurde eine neue Norm veröffentlicht, die einige Vorteile aufzuweisen vermag. Thomas F. Voigt widmet sich den Neuerungen.

Die neue DIN EN 16636 richtet sich an alle professionellen sowie gewerbsmäßigen Anbieter der Dienstleistung Schädlingsbekämpfung und wurde auf europäischer Ebene ins Leben gerufen, um den europäischen Wirtschaftszweig der Schädlingsbekämpfung zum einen europaweit zu vereinheitlichen und um zum anderen zu gewährleisten, dass Auftraggeber, beispielsweise Lebensmittelbetriebe, mit dieser neuen DIN eine fachlich und sachlich fundierte, korrekte Dienstleistung beim Thema Schädlinge, Prophylaxe und Bekämpfung erwarten können. Der CEPA, das heißt der europäische Dachverband der Schädlingsbekämpfer, reichte die Norm alleine nicht aus und er initiierte darüber hinaus eine Zertifizierung für Schädlingsbekämpfungsbetriebe auf der Grundlage dieser Normvorgaben. Erhält die Lebensmittelbranche jetzt damit automatisch ein Mehr an Sicherheit bei der Dienstleistung Schädlingsbekämpfung?

Ein kurzer Blick zurück

Die Inanspruchnahme der Dienstleistung Schädlingsbekämpfung seitens der Lebensmittelbranche hat sich in den vergangenen Jahren fundamental verändert. Früher holte man sich den Kammerjäger nur dann ins Haus, wenn ein Schädlingsbefall vorlag. Und auch die Bewertung dieser Dienstleistung war zu der Zeit noch einfach: Kammerjäger war da, Schädlinge sind beseitigt, also erfolgreich, Haken gesetzt. So einfach ist dieses heute allerdings nicht mehr, denn der Gesetzgeber und die Standards verpflichten die Lebensmittelindustrie nunmehr zur Prophylaxe. Das heißt, die Dienstleistung Schädlingsbekämpfung muss heute von allen Lebensmittelbetrieben mehr oder wenig kontinuierlich, zumindest aber regelmäßig, in Anspruch genommen werden – und auch das gute alte Bewertungsschema ist dahingeschmolzen, denn jetzt gilt es, Schädlinge im Vorfeld zu verhindern bzw. sie frühzeitig zu erkennen. Kein Wunder, dass sich die Verantwortlichen in den Lebensmittelbetrieben immer wieder fragen, wie soll man denn diese Dienstleistung nun bewerten, denn die Folgerung: Es sind keine Schädlinge aufgetreten, also ist der Schädlingsbekämpfer gut, offenbarte sich oft als Trugschluss und kann vielfach mit Glücksspielen auf eine Stufe gestellt werden. In der Tat war und ist die Bewertung der Dienstleistung Schädlingsbekämpfung in der heutigen Zeit schwierig, zugleich aber in der gesamten Lebensmittelbranche ein extrem wichtiger Aspekt, denn Fehler, Mängel und Versäumnisse beim Thema Schädlinge, Prophylaxe und Bekämpfung sind fatal und können einem Unternehmen unter widrigen Umständen Image und Existenz kosten. Im ersten Ansatz orientierte man sich immer an der Ausbildung und stellte die Frage: Besitzt der Schädlingsbekämpfer Sachkunde? Bei der Sachkunde für die Schädlingsbekämpfung gibt es viele Nuancen, die von einem Drei-Tages-Crash-Kurs, über mehrwöchige Lehrgänge bis hin zu einer Berufsausbildung mit drei Jahren Lehrzeit reichen. Die Crux bei allen diesen Sachkunden ist aus Autorensicht allerdings, dass diese Sachkunden vom Gesetzgeber nur dann gefordert werden, wenn Gefahrstoffe eingesetzt werden – und eine Vielzahl der heute gängigen Schädlingsbekämpfungsmittel sind keine Gefahrstoffe, sodass sich ein Schädlingsbekämpfer völlig legal verhält, ohne Sachkunde tätig zu werden, wenn er keine Gefahrstoffe einsetzt. Wobei alle Lebensmittelbetriebe gut beraten sind, nur solche Schädlingsbekämpfer in ihren Werken zuzulassen, die irgendeine Form der möglichen Sachkunden nachweisen können: Aber eine solche Sachkunde ist ein Ausbildungs- und kein Qualifikationsnachweis. Vielfach wurde eine Zertifizierung nach DIN-ISO-Normen in der Lebensmittelbranche auch als Bewertungskriterium angesehen, was aber nur belegt, dass das Managementsystem des zertifizierten Betriebs nach bestimmten Kriterien abläuft und nichts über die fachliche Qualifikation aussagt. Viele Betriebe stützen sich in diesem Zusammenhang auch auf das Argument, man habe beim IFS oder BRC hinsichtlich der Schädlingsbekämpfung gut abgeschnitten, also müsse die Sache generell in Ordnung sein. Auch dieses eine absolute Fehlinterpretation, denn sowohl IFS als auch BRC kratzen beim Thema Schädlinge, Prophylaxe und Bekämpfung nur an der Oberfläche und sind kein Garant für eine hohe Qualität bei der Dienstleistung Schädlingsbekämpfung selbst. Um die Dienstleistung Schädlingsbekämpfung 100-%ig korrekt und umfassend beurteilen zu können, gibt es im Prinzip nur ein probates Mittel: das Gutachten/Audit eines neutralen Sachverständigen. Aber ein Bewertungskriterium kann eventuell die neue DIN EN 16636 werden.

Der Inhalt der DIN EN 16636

Im Prinzip besteht diese DIN aus zwei Komponenten: Zum einen werden Anforderungen an die Prozessabläufe bei der Ausübung dieser Dienstleistung gestellt, die vorgeben, in welchen Schritten die Dienstleistung Schädlingsbekämpfung zu erfolgen hat, zum anderen werden Anforderungen an die Kompetenzen der einzelnen Mitarbeiter eines Schädlingsbekämpfungsunternehmen gestellt, die vorgeben, was welcher Mitarbeiter in einem Schädlingsbekämpfungsunternehmen wissen muss.

Bei den Anforderungen an die Prozessabläufe geht es in 10 Schritten vor allem um eine systematische Vorgehensweise. Zu Beginn sollte immer die Befallsaufnahme mit einer Abschätzung des Befallsrisikos Mitarbeitergrupsowie mit einer Bestimmung der Schädlingsarten und der Befallsstärke stehen. Im zweiten Schritt müssen die Befallsursachen eruiert und analysiert werden. Der Schritt drei fordert eine Beurteilung des Schadensrisikos, während im vierten Schritt der Anwendungs- und/oder Rechtsbereich der zu folgenden Maßnahme festgelegt werden muss. Sodann muss ein Plan erstellt werden, wie die Maßnahmen in Schädlingsprophylaxe und/oder -bekämpfung zu erfolgen haben. Auf Grundlage dieses Planes muss dem Kunden ein Angebot bzw. ein Kostenvoranschlag erstellt werden. Nach Auftragserteilung müssen die in dem Schädlingsbekämpfungsplan dargestellten Maßnahmen 1:1 in die Praxis umgesetzt werden. Im achten Schritt muss dem Kunden ein Behandlungsprotokoll erstellt werden, dass a) aufzeigt, was umgesetzt wurde, b) ob und warum es eventuell Abweichungen vom Plan gegeben hat, c) welche Wirkstoffe in welcher Menge und welcher Dosierung zum Einsatz gekommen ist und d) wo diese Mittel im Lebensmittelbetrieb eingesetzt wurden. Der Punkt acht schließt mit einer Empfehlung über befallsspezifische Präventivmaßnahmen. Im neunten Schritt muss der Schädlingsbekämpfer dem Kunden einen Wirksamkeitsnachweis erstellen, der belegen soll, dass seine ungesetzten Maßnahmen effizient waren. Die Anforderungen an die Prozessabläufe enden schließlich mit einem Nachweis über eventuell getätigte Entsorgungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit diesem Prozessablauf stehen.

Bei den Anforderungen an die Kompetenzen der einzelnen Mitarbeiter differenziert die DIN EN 16636 nach den folgenden vier Mitarbeitergruppen:

  1. technisch verantwortliche Person
  2. professionelle Anwender
  3. Mitarbeiter im Verkauf/Vertrieb
  4. Mitarbeiter in Verwaltung

Sodann hat diese DIN für jede dieser Mitarbeitergruppen einen detaillierten Anforderungskatalog, der mitarbeitergruppenspezifisch bestimmte Kompetenzen einfordert und vorgibt, was von der jeweiligen Mitarbeitergruppe verlangt und nachgewiesen werden muss.

Die CEPA-Zertifizierung

Entsprechend dem Aufbau der DIN EN 16636 überprüft ein solche Zertifizierung in Form eines Audits selbstverständlich, ob erstens die Prozessabläufe in dem jeweiligen Schädlingsbekämpfungsunternehmen in der von der DIN vorgegebenen Weise erfolgen und zweitens, ob die Mitarbeiter über die für die jeweilige Mitarbeitergruppe relevante und von der DIN geforderte Kompetenz vorliegt. Typischerweise dauert diese Begutachtung einen Tag und beinhaltet auch einen Kundenbesuch, sodass Lebensmittelbetriebe damit rechnen sollten, dass eventuell der Dienstleister einmal fragt, ob ein Auditor des zertifizierenden Unternehmens mit in den Betrieb kommen darf. Das Zertifizierungsaudit schließt mit einem Bericht ab, der aufzeigt, ob alle Forderungen der DIN EN 16636 erfüllt sind oder ob Abweichungen vorliegen. Im Falle der Abweichung hat das Schädlingsbekämpfungsunternehmen drei Monate Zeit für Nachbesserungen. Wenn keine offenen Abweichungen mehr vorliegen, wird das Zertifikat, das eine Gültigkeit von drei Jahren hat, ausgestellt. Um die Gültigkeit des Zertifikats aufrecht zu erhalten, ist 18 Monate nach der Erstbegutachtung ein Überwachungsaudit erforderlich. Drei Jahre nach Erstbegutachtung muss eine erneute Auditierung nach DIN EN 16636 erfolgen.

Profitieren die Lebensmittelbetriebe?

Ja, im Prinzip kann die Lebensmittelbranche von dieser neuen Norm profitieren, denn mit dieser Norm werden bei der Dienstleistung Schädlingsbekämpfung die Prozessabläufe sach- und fachgerecht standardisiert und klare Vorgaben zur Die Hausmaus (Mus musculus) ist soweit domestiziert, dass sie nicht im Freiland, sondern nur in Gebäuden leben kann und stets mit Warenanlieferungen eingeschleppt wird Kompetenz von den Mitarbeitern in den Schädlingsbekämpfungsunternehmen verlangt, was Kriterien sind, die die Qualität der Dienstleistung nur verbessern können. Aber eine solche Norm ist kein Gesetz und damit nicht zwingend vorgeschrieben, sondern vielmehr ein freiwilliger Schritt des jeweiligen Schädlingsbekämpfers und ob sich nun eine solche Zertifizierung bei den Schädlingsbekämpfern in Deutschland überhaupt und wie schnell durchsetzt, ist im Moment noch eine völlig offene Frage. Aber selbst wenn sich Schädlingsbekämpfer nicht oder nur vereinzelt nach dieser Norm zertifizieren lassen, haben Lebensmittelbetriebe immer noch die Möglichkeit, diese Norm in den Dienstleistungsvertrag mit dem Schädlingsbekämpfer einzubinden, denn auch eine solche vertragliche Verpflichtung zwingt letztlich zur Umsetzung. Aber nicht umsonst heißt ein altes russisches Sprichwort: „Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist besser“, womit nach wie vor – ob mit oder ohne Zertifizierung – die Qualität der Dienstleistung Schädlingsbekämpfung am besten noch mit einem Audit eines neutralen Sachverständigen beurteilt werden kann. Da solche Audits auch vom IFS und BRC gefordert werden, haben Lebensmittelbetriebe im Prinzip zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen.

QUELLE:
►  QM! Der Qualitäts-Manager in der Lebensmittel-Branche, Behr's Verlag, Ausgabe 2|2016, S. 22ff, Thomas F. Voigt

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