„HACCP“ – ein Begriff der seit gut 15 Jahren die Gemüter der Lebensmittelbranche bewegt. 1998 wurden mit der Lebensmittelhygiene-Verordnung sog. „Betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen“ eingeführt und damit wurden die HACCP-Prinzipien quasi gesetzliche Pflicht in Deutschland. Ohne „HACCP“ beim Namen zu nennen, lag von nun an die Anforderung an die Betriebe vor, grundlegende Gedanken über den Herstellprozess und die Sicherheit der eigenen Produkte anzustellen und notwendige Maßnahmen aus diesen Überlegungen abzuleiten und umzusetzen.
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Der weltweit erste zugelassene Impfstoff gegen Hepatitis E kommt aus China ‒ im Oktober 2012 führte der Hersteller „Innovax Biotech“ aus Xiamen den Impfstoff „Hecolin“ ein. Der in Escherichia coli produzierte Impfstoff enthält einen Teil des Capsidproteins (Aminosäuren 368 bis 606) vom Genotyp 1 des Hepatitis E-Virus. Grundlage der Zulassung in China war eine Studie in der Provinz Jiangsu, wo rund 48.700 Menschen im Alter von 16 bis 65 Jahren alle drei Impfdosierungen erhielten.

Nach Angaben von Wissenschaftlern der EFSA gibt es keine Hinweise darauf, dass das Ebola-Virus in der EU über Lebensmittel übertragen werden kann. In einem am 18.03.2015 veröffentlichten Bericht wird das Risiko einer Ebola-Übertragung durch den Verzehr roher Lebensmittel wie Pflanzen, Obst und Gemüse bewertet, die legal aus afrikanischen Ländern in die EU eingeführt werden.

Im Januar 2015 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die jüngste umfassende Neubewertung der Exposition gegenüber Bisphenyl A (BPA) und dessen Toxizität. Das mit der Begutachtung befasste Gremium für Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Enzyme, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe (CEF) kam zu dem Schluss, dass BPA bei der derzeitigen Verbraucherexposition für keine Altersgruppe ein Gesundheitsrisiko darstellt (einschließlich ungeborener Kinder, Kleinkinder und Jugendlicher).

Muss man an den Handwaschbecken Einmalhandtücher anbringen?

In einer finnischen Kohorte infizierte sich jeder fünfte mit multiresistenten Darmbakterien ‒ eine Reisediarrhoe und der Einsatz von Antibiotika waren die wichtigsten Risikofaktoren. Die Studie wurde an Personen durchgeführt, die sich vor ihrer Reise an der Aava-Klinik in Helsinki beraten ließen. Bei den meisten Ratsuchenden der finnischen Tropenklinik führte die Reise in afrikanische Länder südlich der Sahara oder nach Süd- bzw. Südostasien.

Das Recht der Bioprodukte ist heute überwiegend Europäisches Unionsrecht. Deutsches nationales Recht dient nur der Umsetzung im Detail. Die EU-Kommission plant, 2016 das EU-Bio-Recht erneut, wie schon 2007, völlig neu zu fassen. Sie möchte dabei deutlich machen, wie wichtig Bioprodukte in ihrer politischen Strategie sind. Wer als Praktiker beim Recht der Bioprodukte mithalten möchte, wird sich dann wieder mit dem EU-Bio-Recht in neuer Gestalt und Anordnung, im Kern aber vermutlich doch wieder mit den Texten von 1991, befassen.

Das bei der Herstellung von Zuckerkulör entstehende 4-Methylimidazol (4-MEI) könnte bei regelmäßigem Konsum karzinogen wirken. Forscher um Keeve Nachmann (Johns Hopkins University) haben errechnet, dass schon bei täglichem Konsum von einer Dose eines Softdrinks eine zusätzliche Krebserkrankung pro 100.000 Konsumenten ausgelöst werden könnte. Bestimmte Herstellungsverfahren des Farbstoffes Zuckerkulör fördern die Entstehung von 4-MEI. Im Tierversuch förderte 4-MEI die Entwicklung von Tumoren.

Die Gemeinsame Expertenkommission des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nahm zur Frage Stellung, inwieweit es sich bei den auf dem deutschen Markt existierenden Präparaten mit sogenannten Medizinal-, Heil- oder Vitalpilzen um Lebensmittel oder Arzneimittel handelt.

Die Stiftung Warentest ließ 21 Proben Hackfleisch testen. Dabei wurden in 8 Fällen resistente Keime, darunter 5 Proben mit MRSA-Keimen (Methicillin-resistente Staphylococcus aureus), 2 mit Keimen mit ESBL (Extended Spectrum beta-Laktase) bildenden Enzymen und eine Probe mit beiden Keimarten, entdeckt.

Gibt es Hygieneanforderungen für Kälteschutzbekleidung?

In 2014 wurden im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des LAVES 52 Proben Siedegebäcke, insbesondere Berliner, Spritzkuchen, Quarkbällchen, Donuts etc., unter die Lupe genommen.

Das Lebensmittelrecht verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele: Zum einen den Schutz der Gesundheit und zum anderen den Schutz vor Täuschung.
Gesetzliche Grundlagen des Täuschungsverbots
Der Täuschungsschutz für Lebensmittel ist gesetzlich festgelegt. Zunächst gilt Art. 16 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Basis-VO). Diese europarechtliche Vorschrift steht dem nationalen Recht wegen
des Vorrangs des Europäischen Unionsrechts übergeordnet vor. Sie hat als Generalklausel das Ziel, dem Verbraucher eine Grundlage für die Wahl des Lebensmittel zu treffen, indem Irreführung des Verbrauchers durch Werbung und Aufmachung verhindert wird.

Nach dem Atomreaktorunfall von Fukushima ist in Japan die Strahlenbelastung der Lebensmittel relativ niedrig ausgefallen. Dieses zeigen aktuelle Analysen, die die Technische Universität Wien anhand von Daten der japanischen Behörden durchgeführt hat.

Welche Anforderungen werden an Wände in Lebensmittelbetrieben gestellt?
