Untersuchung auf Listerien

Dem Umstand, dass sich Listeria monocytogenes in Lebensmitteln vermehren kann, hat der europäische Gesetzgeber dahingehend Rechnung getragen, dass in der Verordnung über mikrobiologische Kriterien Sicherheitskriterien für verzehrfertige Lebensmittel definiert wurden. Für die Untersuchung von Lebensmitteln bedeutet dies, dass ein qualitativer Ansatz (Nachweisbar: Ja/Nein) und ein quantitativer Ansatz (Anzahl Koloniebildender Einheiten/g (KbE/g)) durchgeführt werden muss.
Im Jahr 2020 wurden im Hessischen Landeslabor 2.088 qualitative Untersuchungen bezüglich Listerien in Lebensmitteln durchgeführt, wobei in 236 Proben L. monocytogenes nachweisbar war. Von 2.586 quantitativen Untersuchungen lag lediglich bei 8 Proben ein Wert größer als 100 KbE/g vor. Die Werte lagen zwischen 120 und 160 KbE/g. Betroffen waren zum Rohverzehr geeignete Mettwürste (Bauernmettwurst, Pfefferbeißer, Zwiebelmettwurst oder geräucherte Bratwurst) sowie Schweinehackfleisch und nicht zum Rohverzehr geeignete Produkte wie z. B. Roastbeef. In neun Proben konnte ein quantitativer Nachweis geführt werden, jedoch lagen die Werte unterhalb der 100 KbE/g.
Positive Nachweise führten, sofern es sich um Proben hessischer Hersteller handelte, in der Regel zu Betriebskontrollen, bei denen Umfeldproben entnommen wurden. Mit Hilfe von Tupfern oder Schwämmen wurden Oberflächenproben von Geräten, Einrichtungsgegenständen oder Werkzeugen entnommen und qualitativ auf das Vorkommen von Listerien untersucht. So wurden 1.948 Tupfer- bzw. Schwammproben untersucht. In 146 Proben konnte L. monocytogenes nachgewiesen werden.
QUELLE:
► Meldung Landesbetrieb Hessisches Landeslabor im März 2021
Dr. Greta Riel