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Dienstag, 16 August 2016

TSE: Risikomaterial weiter entfernen und vernichten

Hygiene & HACCP | Mikrobiologie | QM & QS

TSE: Risikomaterial weiter entfernen und vernichten
© Fotolia

Nach aktueller Rechtslage muss in der EU bei der Schlachtung von Rindern, Schafen und Ziegen das „Spezifizierte Risikomaterial (SRM)“ entfernt und vernichtet werden. Zum SRM zählen Schädel, Mandeln und Rückenmark von Tieren >12 Monate sowie Milz und Ileum von Tieren aller Altersklassen. Diese Regelung soll den möglichen Eintrag von TSE-infiziertem Material in die Lebensmittel- und Futtermittelkette verhindern.

Das BfR und das FLI haben sich in einer gemeinsamen Stellungnahme mit der Frage befasst, ob von SRM kleiner Wiederkäuer (u. a. Schafe, Ziegen) nach wie vor ein TSE-Risiko ausgeht. Die beiden Institute sind zu dem Ergebnis gekommen, dass auch in Ländern mit geringem TSE-Vorkommen eine Übertragung der Erkrankung über SRM möglich ist. Das Gebot, SRM von Schafen und Ziegen zu entfernen und zu vernichten, sollte in der gesamten EU weiterhin Bestand haben.

HINTERGRUND:
Zu den Transmissiblen Spongiformen Enzephalopathien (TSE) zählen beispielsweise die Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) bei Rindern und Scrapie bei Schafen und Ziegen.

QUELLE:
► Gemeinsame Stellungnahme Nr. 17 des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vom 02.12.2015 (veröffentlicht: 21.06.2016)

Univ.-Prof. Dr. Walther Heeschen
Dipl.-Ing. Agr. Jan Peter Heeschen

Behr's Verlag