HACCP-Frage der Woche 40/2020

Mindesthaltbarkeitsdatum: Gibt es Produkte, die keines brauchen?
Fast alle verpackten Lebensmittel tragen ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD). Dies schreibt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) vor. Der Anbieter eines Lebensmittels verspricht damit, dass das Lebensmittel bis zu diesem Datum bei richtiger Aufbewahrung seine „spezifischen Eigenschaften“ behält. Ausgenommen davon sind nur wenige Lebensmittel, z. B. Salz, Zucker, Essig, Wein oder Schnaps. Sie gelten als praktisch nicht verderblich, da sie kein ungebundenes Wasser enthalten, die Nährboden für die Vermehrung von Mikroorganismen wie Bakterien und Pilzen, die das Verderben von Lebensmitteln verursachen bieten. Bei jodiertem Salz oder Salz mit anderen Zutaten, z. B. Kräuter- oder Gewürzsalzen, ist allerdings wieder ein ein MHD anzugeben, da hier die Eigenschaft der „Unverderblichkeit“ nicht mehr besteht.
QUELLE:
►Diese Frage inklusive ihrer Antwort stammt aus einer Meldung auf lebensmittelklarheit.de vom 20.05.2020
Dr. Greta Riel
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