HACCP-Frage der Woche 28/2016

Wo dürfen Holzpaletten für den Transport eingesetzt werden?
Hierfür gibt es nur Empfehlungen, die sich insbesondere auf „risikoreiche“ Produkte beziehen. So wird bei speziellen oder „risikoreichen“ Produkten der Einsatz von Kunststoff- oder Edelstahlpaletten empfohlen (Säuglingsnahrung). Grundsätzlich müssen die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 (Anhang II, Kapitel V) über Vorschriften für Ausrüstungen beachtet werden. Gegenstände und Ausrüstungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen können, müssen unter anderem so installiert sein, dass sie und das unmittelbare Umfeld angemessen gereinigt werden können.
Die Reinigung und ggf. Desinfektion müssen so häufig erfolgen, dass kein Kontaminationsrisiko besteht. Auch die Beschaffenheit und Instandhaltung müssen das Kontaminationsrisiko minimieren. Holzgegenstände, die nicht leicht zu reinigen sind, dürfen nur im Rahmen bestimmter traditioneller Produktionsverfahren verwendet werden.
Weitere Informationen finden Sie in folgenden Werken:
Die Einführung und Umsetzung des HACCP-Systems inklusive Dokumentation und regelmäßiger Mitarbeiterschulung ist nach dem gültigen Hygienerecht auch für kleine und mittelständische Unternehmen Pflicht. Mit dem Praxisleitfaden "HACCP leicht gemacht" haben Sie alles zur Hand, was Sie zur kostengünstigen Einführung von HACCP in Ihrem Betrieb brauchen. Sie bekommen die optimale Unterstützung, um die gesetzlichen Anforderungen schnell und ohne großen Aufwand zu erfüllen – für einfach mehr Sicherheit bei der nächsten Kontrolle durch die Lebensmittelüberwachung.
Praxishandbuch Lebensmittelhygiene-Recht
Das „Praxishandbuch Lebensmittelhygiene-Recht" unterliegt einem ständigen Umbruch, der Lebensmittelunternehmer und die amtliche Lebensmittelüberwachung vor neue Herausforderungen stellt. Das „Praxishandbuch Lebensmittelhygiene-Recht“ liefert Ihnen alle relevanten Verordnungen und Vorschriften rund um das europäische und nationale Hygienerecht.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Hygiene Newsletter! Er erscheint 3x im Monat und versorgt Sie mit Informationen rund um die Branche.
Auch der Lebensmittelrecht Newsletter ist für Sie kostenlos! Er erscheint 1x im Monat.