Montag, 11. Dezember 2023

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Artikel in Kategorie Mikrobiologie

Das Lebensmittelrecht verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele: Zum einen den Schutz der Gesundheit und zum anderen den Schutz vor Täuschung.

Gesetzliche Grundlagen des Täuschungsverbots
Der Täuschungsschutz für Lebensmittel ist gesetzlich festgelegt. Zunächst gilt Art. 16 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Basis-VO). Diese europarechtliche Vorschrift steht dem nationalen Recht wegen
des Vorrangs des Europäischen Unionsrechts übergeordnet vor. Sie hat als Generalklausel das Ziel, dem Verbraucher eine Grundlage für die Wahl des Lebensmittel zu treffen, indem Irreführung des Verbrauchers durch Werbung und Aufmachung verhindert wird.

Schutz vor Täuschung und Irreführung

Speisefette und -öle bestehen fast ausschließlich aus den Triglyceriden von Fettsäuren und sind praktisch wasserfrei. Pflanzliche Fette und Öle werden aus den Samen, Keimen oder Früchten von Pflanzen gewonnen, tierische aus dem als genusstauglich beurteilten Fettgewebe von Schlachttieren einschließlich Geflügel und Fischen. Gemäß der in den Leitsätzen für Speisefette und Speiseöle der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission beschriebenen Verkehrsauffasssung sind Speisefette bei 20° C fest oder halbfest,
Speiseöle dagegen flüssig.

Produktspezifische Besonderheiten der Kennzeichnung bei Speisefetten und Speiseöle

Trockenfrüchte wie z. B. getrocknete Aprikosen, Pflaumen oder Äpfel, aber auch getrocknete Feigen und Datteln sowie Rosinen, Cranberries und Kirschen werden vom Konsumenten gerne zum Kochen und Backen genutzt oder auch als Snack verzehrt. Die Abgabe erfolgt häufig in 200 g Beuteln, andere Packungsgrößen sind im Markt aber auch zu finden. Es gibt keine produkt-spezifischen gesetzlichen Vorschriften, allerdings gibt es seit 2008 im Rahmen der Leitsätze für Obsterzeugnisse auch Regelungen für Trockenfrüchte. Dazu kommen für einige Produkte auch UNECE Standards.

Produktspezifische Besonderheiten der Kennzeichnung bei Trockenfrüchten

Nach Angaben der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) könnte die Anwendung von Kaltem Plasma (stille elektrische Entladung oder dielektrische Barriereentladung) die Infektionsgefahr über den Kontakt mit Noroviren kontaminierten Oberflächen reduzieren. Forscher präparierten sterile Petrischalen mit verschiedenen Verdünnungen einer Stuhlprobe, in der sich Noroviren befanden, um die Wirkung des Kalten Plasmas auf Noroviren zu untersuchen.

Desinfektion: Mit „Kaltem Plasma“ gegen Noroviren?

Die Behörden in den USA haben den Anbau einer neuen gentechnisch veränderten Kartoffel genehmigt, wie „transgen.de“ am 11.11.2014 meldete. Das Besondere daran: Beim Frittieren dieser Sorte soll weniger Acrylamid entstehen. Entwickelt wurden die gentechnisch veränderten Kartoffeln von der J.R.Simplot Company, die Fast Food-Ketten wie McDonalds mit Kartoffeln beliefert.

Neue Genkartoffel in den USA zugelassen

Laut dem Biotechnologie-Unternehmen „Organobalance“ kann der Magenkeim Helicobacter pylori durch ein Milchsäure-Bakterium auf natürliche Weise bekämpft werden. Dadurch könnte der Einsatz von Antibiotika überflüssig werden. Dies ist das Ergebnis einer klinischen Studie, die „Organobalance“ unter der Leitung von Prof. Christine Lang und Dr. Caterina Holz durchgeführt hat.

Milchsäure-Bakterien: Neuer Ansatz gegen H. pylori?

Der Bericht zur „Resistenzsituation bei klinisch wichtigen tierpathogenen Bakterien 2011/2012“, der heute vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht wurde, zeigt die Resistenzsituation verschiedener Erreger bei Nutz- und Heimtieren in Deutschland anhand valider Empfindlichkeitsdaten. Während die meisten Erreger von Atemwegsinfektionen bei Tieren noch empfindlich auf die Behandlung mit Antibiotika reagieren, findet man bei Erregern von Durchfallerkrankungen und Hautinfektionen sehr viel höhere Resistenzraten.

Resistenzsituation bei tierpathogenen Bakterien

Im Jahr 2013 hat die amtliche Lebensmittelüberwachung der Länder 392.114 Proben von Lebensmitteln, Lebensmittelkontaktmaterialien und Bedarfsgegenständen (z. B. Kosmetika) untersucht – 11 % der Proben wurden beanstandet (2012: 12,3 %, 2003: 15 %). 97,6 % der untersuchten Proben waren Lebensmittel einschließlich Zusatzstoffe. Die mit Abstand höchste Beanstandungsquote von 21,8 % wiesen 2013 „Lebensmittel für besondere Ernährungsformen“ auf, gefolgt von den drei Produktgruppen „alkoholische Getränke (außer Wein)“, „Zuckerwaren“ sowie „Fleisch, Wild, Geflügel und Erzeugnisse daraus“ (15 bis 17 %).

Lebensmittelbeanstandungen – leichter Rückgang
Behr's Verlag