HACCP-Frage der Woche 42/2015

Was ist bei leichten Hautverletzungen der Mitarbeiter zu beachten?
Auch Mitarbeiter mit kleinen Hautverletzungen stellen ein Hygienerisiko für Lebensmittel dar.
Auch bei kleinen Hautverletzungen besteht die Gefahr, dass sich diese entzündet und Eitererreger in der offenen Wunde stark vermehrt haben. Arbeiten Mitarbeiter mit Hautverletzungen im Hand- oder Unterarmbereich ohne zusätzliche Vorkehrungen weiter, so können diese Eitererreger (Staphylokokken) auf die Lebensmittel übertragen werden, sich bei günstigen Temperaturen stark vermehren und beim anschließenden Verzehr der Lebensmittel eine ernste Gesundheitsgefahr darstellen. Darüber hinaus sind auch Lebensmittel selbst nicht keimfrei, so dass sich umgekehrt bereits kleine Wunden schnell entzünden können. So ist es gleichermaßen zum Schutz der Lebensmittel und der Gesundheit des Mitarbeiters selbst wichtig, bereits kleine Wunden mit einem „wasserdichten Verband“ ausreichend abzudecken. Eine entsprechende Regelung befindet sich im Infektionsschutzgesetz.
Für Ihre tägliche Arbeit: Auch wenn ein Pflaster zum Abdecken der Wunde in den meisten Fällen ausreichend ist; beachten Sie, dass über ein urchweichtes Pflaster beim direkten Lebensmittelkontakt Krankheitskeime auf dieses übertragen werden können. Darüber hinaus sollten Sie daran denken, dass das Pflaster während der Arbeit versehentlich in einer Speise verloren gehen und bei Ihren Kunden auf dem Teller landen könnte. An jede verletzte Hand gehört daher unabhängig von der momentanen Arbeit immer auch ein hygienisch sauberer Einmal-Handschuh.
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