Hallo PRO-HACCP,
willkommen hier im HACCP-Forum!
Ja, es ist richtig, dass die allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen innerhalb der europäischen Verordnung Nr. 1935/2004 festgelegt wurden.
Eine Konformitätserklärung für Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Kunststoff muss gemäß europäischer Verordnung Nr. 10/2011 erstellt werden.
Verbindliche Anforderungen und Informationen über die Einhaltung der gültigen Vorschriften werden so bereitgestellt.
Anbei die entsprechende Info-Broschüre vom BLL mit weiteren Verordnungen, Informationen und Beispielen.
www.bll.de/de/lebensmittel/verpackung
Schutzhandschuhe müssen beständig beispielsweise gegenüber chemischen Produkten sein. Eine Permeation und Degradation muss überprüft werden. Dafür gibt es spezielle Laboruntersuchungen und Indizes.
Ansonsten wird die Tauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung auf den Produkten sichergestellt, wenn alle Anforderungen erfüllt wurden.
Beste Grüße
Sara Lehmkuhl