Hallo HACCP-QUASI,
für die Gastronomie gilt generell die EG-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene.
Ansonsten ist selbstverständlich jeder Lebensmittelunternehmer dazu verpflichtet, ein HACCP-System nach Codex Alimentarius einzurichten.
Durch die EG-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene sind Lebensmittelunternehmer dazu verpflichtet, ein ständiges Verfahren einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten. Dieses Verfahren muss auf den HACCP-Grundsätzen beruhen. Die Grundsätze, mithilfe derer ein HACCP-Konzept aufgebaut werden soll, wurden vom Codex Alimentarius erstellt. Innerhalb dieser Codex Guidelines for the Application of the Hazard Analysis Critical Control Point System werden kritische Lenkungspunkte innerhalb der Prozesse bestimmt. Es ist ein System zur Überwachung und Beherrschung von Gefahren, die innerhalb der Lebensmittelherstellung auftreten können. Mögliche Gefahren bei der Lebensmittelherstellung können generell mikrobiologischer, physikalischer oder chemischer Art sein. Die speziellen Gefahren sollen identifiziert werden und vorbeugende Maßnahmen sollen im Unternehmen implementiert werden. Die Zielsetzung ist ein präventives Konzept, um ein möglichst hohes Niveau in punkto Lebensmittelqualität sowie Lebensmittelsicherheit zu erreichen.
Viele Grüße
Sara Lehmkuhl