Guten Tag Qs innen,
ein Herzliches Willkommen im HACCP-Forum und vielen Dank für Deine interessante Frage.
Die neuen Vorschriften bezüglich der LMIV - Nährwertkennzeichnung sind erst ab dem 13. Dezember 2016 verpflichtend.
Es müssen folgende Angaben gemacht werden: Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz (Big Seven).
Des Weiteren gilt, dass diese Angaben auch erfolgen müssen, wenn das Produkt diese Nährstoffe nicht enthält (0).
Der Brennwert ist sowohl in kJ (Kilojoule) als auch in kcal (Kilokalorien) anzugeben, wobei erst der Wert in Kilojoule genannt wird und dann der Wert in Kilokalorien. Es dürfen die Abkürzungen kJ/kcal verwendet werden.
Zudem muss die Menge aller Nährstoffe, für die eine nährwert- oder gesundheitsbezogene Angabe gemacht werden soll, angegeben werden.
Bei nicht vorverpackten Lebensmitteln kann sich die Nährwertdeklaration auf den Brennwert oder den Brennwert und die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz beschränken. Sie kann sich auch ausschließlich auf eine Portion oder Verzehreinheit beziehen, vorausgesetzt die Portion/Einheit wird quantifiziert und die Anzahl der Portionen/Einheiten wird angegeben.
Viele Grüße
Sara Lehmkuhl