Hallo Zusammen!
Ich bin relativ neu in dem Thema HACCP und lese hier bisher als Gast. Jetzt habe ich aber eine Frage, für die ich irgendwie nicht so richtig eine Antwort finde... Vielleicht kann mir ja von euch jemand weiterhelfen

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Wir sind ein Großhandel mit eigenem Fuhrpark für Bäckereirohstoffe, Speiseeis, TK-Ware für Gastrnomie, etc. Wir stellen keine Ware her und verarbeiten auch keine. Wir handhaben nur verpackte Lebensmittel und Bedarfsmittel (Rührschüsseln, Maschinen, etc.).
Nun ist die Frage, ob unsere Mitarbeiter, die direkt mit der Ware zu tun haben (Lagermitarbeiter, Fahrer) ihren Schmuck und sichtbare Piercings ablegen/zukleben müssen???
Das ist hier ein großes Diskussionsthema. Grundsätzlich ist eine Verschleppung möglich, wenn z. B. ein Ohrring auf einen Mehlsack fällt, dieser in der Backstube geöffnet wird und der Ohrring in die Rührschüssel fällt...
Andererseits finden einige Beteiligte diese Anweisung als zu übertrieben. Hat jemand evtl. eine ähnliche Konstellation?
Wir haben unser Erstaudit nach IFS C&C Anfang Mai...
Ich freue mich auf Antworten

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Vielen Dank schon mal!