Hallo Samuel 72,
generell dürfen Verpackungen sowie Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, keinen negativen Einfluss auf die Qualität der Produkte haben.
Daher müssen beispielsweise für Kunststoff-Verpackungen, die einen entsprechenden Kontakt mit Lebensmitteln haben, sogenannte Konformitätserklärungen vorliegen. Dies gilt zum Beispiel auch für Keramik und einige weitere Materialien.
Durch diese Nachweise muss sichergestellt werden, dass die verwendeten Packmittel für die Lebensmittelbranche geeignet sind.
Hierzu sind entsprechende Informationen des Verpackungsmittel-Herstellers notwendig. Die Identität und Zusammensetzung des Materials spielt hier eine wesentliche Rolle. Zudem natürlich auch die Art der Verwendung. Kann eine Migration von Stoffen in das Lebensmittel stattfinden? Kann eine negative sensorische Beeinflussung stattfinden? Weiterhin spielen beispielsweise auch noch die verwendeten Druckfarben eine Rolle und die benutzten Klebstoffe und Beschichtungen. Mikrobiologische Parameter sollten auch nicht außer Acht gelassen werden, um eine Verunreinigung durch das verschmutzte Verpackungsmaterial auszuschließen. Des Weiteren muss das Packmaterial frei von Fremdkörpern (Metallspäne, Kunststoffsplitter) sein.
Übliche Parameter, die in punkto Produktqualität und Produktsicherheit eine entscheidende Rolle spielen, sollten wie in anderen Spezifikationen auch beachtet werden.
Die Eignung einer Kunststoff-Verpackung für Lebensmittel erkennt man übrigens auch anhand des Glas-Gabel-Symbols.
All dies ist innerhalb der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 geregelt.
Viele Grüße
Sara Lehmkuhl