Hallo Samaa,
hallo an die anderen
...ich bin dieses Jahr auch mit der Einführung des IFS (Food) Standards bei uns im Unternehmen beauftragt und dadurch auf dieses Forum gestoßen. Spannend fand ich dabei die Thematik, die hier gerade diskutiert wird.
Ich kann mich Samaa anschließen - mir fehlen die klaren Formulierungen bzgl. des Tragens von Piercings. Abnehmbarer Schmuck ist selbstverständlich auch bei uns verboten, jedoch hat das Tragen von (sichtbaren) Piercings / Tunnels usw. in den letzten Jahren verstärkt zugenommen.
Der IFS äußert sich auch nicht wirklich mit einem Verbot sondern formuliert unter 3.2.1.4 "Sichtbarer Schmuck (inkl. Piercing) und Uhren werden nicht getragen. Abweichende Regelungen basieren auf einer prozess- und produktorientierten Gefahrenanalyse und einer nachvollziehbaren Bewertung der damit zusammenhängenden Risiken. Dies ist wirksam umgesetzt."
Nun meine Frage...wie wahrscheinlich ist es, dass eine solche Gefahrenanalyse beim Audit durchgeht? Hat vllt. jemand bereits Erfahrung damit? Zwar könnte ich die sichtbaren Piercings abkleben lassen (so handhaben wir es derzeit) - weiß aber gleichermaßen, dass sich unter dem Pflaster wieder Schmutz sammeln kann, was wiederum ein Grund für den Auditor wäre, mir das Ganze als K.O. zu bewerten. Oder habe ich hier das Glück dass ich nicht in der Fleisch- sondern in der Backwarenbranche bin?
Über den ein oder anderen Praxis-Tipp würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße,
Milou