Sicherheitsbewertung der Steviolglycoside (E 960): Änderung der Spezifikationen

Das EFSA-Panel „Food Additives and Nutrient Sources added to Food“ (ANS) hat auf Antrag der EU-Kommission die Sicherheit von Steviolglycosiden in Bezug auf eine beantragte Änderung der Spezifikation bewertet. Es wurde beantragt, dass Rebaudiosid M in der Liste der zugelassenen Verbindungen ergänzt wird.
Zudem soll die Vorgabe, dass das Endprodukt zu mindestens 75 % aus Steviosid und/oder Rebaudiosid A besteht, gestrichen werden. Das Panel kommt in Anlehnung an die EFSA-Stellungnahme aus 2010 zu dem Schluss, dass durch die Ergänzung von Rebaudiosid M in den Spezifikationen keine Sicherheitsbedenken entstehen. Darüber hinaus wurde geschlussfolgert, dass der ADI-Wert von 4 mg/kg Körpergewicht/Tag auch angewendet werden kann, wenn sämtliche Steviolglycoside >95 % des Materials ausmachen.
QUELLE:
► www.efsa.europa.eu/sites/default/files/scientific_output/files/main_documents/4316.pdf
Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Werken: