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Dienstag, 20 Oktober 2015

Neonikotinoide: Risiko für Bienen durch Spritzanwendung zur Blattbehandlung bestätigt

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Neonikotinoide: Risiko für Bienen durch Spritzanwendung zur Blattbehandlung bestätigt
© Luise / www.pixelio.de

Die EFSA hat bestätigt, dass die Spritzanwendung von Neonikotinoid-haltigen Pflanzenschutzmitteln zur Blattbehandlung ein Risiko für Bienen darstellt. Die EFSA hat Bewertungen der für Bienen bestehenden Risiken durch Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam veröffentlicht und dabei alle Anwendungen mit Ausnahme von Saatgutbehandlungen und Granulat berücksichtigt.

In den Fällen, in denen die Bewertung abgeschlossen werden konnte, wurden entweder hohe Risiken ermittelt oder konnten nicht ausgeschlossen werden. In den übrigen Fällen konnte die Risikobewertung aufgrund lückenhafter Daten nicht abgeschlossen werden. Die Schlussfolgerungen entsprechen jenen, zu denen die EFSA vor zwei Jahren gelangt war, als sie die von den drei Substanzen ausgehenden Risiken für Bienen durch den Einsatz zur Saatgutbehandlung bzw. als Granulat bewertete. Die EU-Kommission hat die EFSA um die Bewertung aller sonstigen Anwendungen ersucht, nachdem diese in 2013 strengere Auflagen für den Einsatz von Neonikotinoiden verordnet hatte.

HINTERGRUND:
Die Verwendung von Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam zur Saatgut- oder Bodenbehandlung ist bei Kulturpflanzen, die von Bienen beflogen werden, sowie bei Getreide außer Wintergetreide nicht zulässig und bei Anwendungen im Gewächshaus erlaubt ‒ der Einsatz zur Blattbehandlung ist bei Kulturpflanzen, die von Bienen beflogen werden, sowie bei Getreide (außer in Gewächshäusern oder nach der Blüte) verboten.

Quelle:
► Pressemitteilung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vom 26.08.2015

Bild: www.pixelio.de

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