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Montag, 25 Januar 2016

Lebensmittel im Internethandel: Zentralstelle beim BVL etabliert

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Lebensmittel im Internethandel: Zentralstelle beim BVL etabliert
© Rainer Sturm / pixelio.de

Bereits im Jahr 2013 wurde im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin die Zentralstelle G@ZIELT eingerichtet, um den stetig wachsenden Online-Handel mit Lebensmitteln, aber auch Kosmetika, Küchenartikeln, Spielzeug, Kleidung und Futtermitteln, wirksam kontrollieren zu können. Nunmehr haben Bund und Länder eine Vereinbarung geschlossen, dass die Zentralstelle zur Kontrolle des Internethandels dauerhaft eingerichtet wird. Damit kann in Zukunft der Online-Handel wirksam kontrolliert und gezielt gegen den Verkauf unsicherer Produkte vorgegangen werden, sodass nach Auffassung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) der Verbraucherschutz in Deutschland auch im Online-Lebensmittelhandel effektiv durchgesetzt wird.

Zu den konkreten Aufgaben der Zentralstelle gehören

  • die Überprüfung und Registrierung von Lebensmittel-Online-Händlern und Testkäufe,
  • der Austausch mit Behörden und Verbänden sowie
  • Produktrecherchen mit jährlich wechselnden Schwerpunkten.

 

So standen im Jahr 2014 beispielsweise leicht verderbliche und kühlpflichtige Lebensmittel wie frisches Fleisch und Fisch im Fokus der Überwachung. Der Hauptteil der Recherchen im Lebensmittelbereich basiert auf Meldungen des Europäischen Schnellwarnsystems für Lebensmittel, Futtermittel und Verbraucherprodukte. Häufigster Auslöser dieser Meldungen bei Lebensmitteln sind in der Regel nicht zulässige Inhaltsstoffe, Deklarationsmängel, Höchstmengenüberschreitungen unerwünschter Stoffe (Rückstände und Kontaminanten) sowie der Nachweis unerwünschter Mikroorganismen, insbesondere von Krankheitserregern.

Die neue Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern führt zu einer Bündelung der Aktivitäten in einer Zentralstelle, sodass die Aufgaben effektiv und effizient wahrgenommen werden können und doppelte Recherchearbeit in den einzelnen Bundesländern vermieden wird.

Die Erfahrungen der bisherigen Kontrolltätigkeiten haben den akuten Handlungsbedarf bestätigt. Von etwa 3.000 im Internethandel aktiven Lebensmittelunternehmen wurden nach Überprüfung durch die Länderbehörden ca. 500 nicht registrierte Unternehmen unter das Dach der Lebensmittelüberwachung geführt. Darüber hinaus wurden in den Jahren 2014 und 2015 bei insgesamt 364 Recherchen der Zentralstelle 2.124 potenziell risikobehaftete Produkte gefunden. Dabei variierten die Beanstandungen in einem breiten Bereich und reichten von Spielzeug mit hoher Weichmacherbelastung über industrielle Glykolsäure als Säurepeeling, Nahrungsergänzungsmittel und Sportlernahrung mit gesundheitsgefährdenden Inhaltsstoffen bis hin zu Privatpersonen, die Frischfleisch in Online-Auktionshäusern versteigern und mit unzureichender Kühlung per Post versenden. Offenbar bieten die unbegrenzten Möglichkeiten des Internets auch „schwarzen Schafen“ Absatzkanäle, die die Lebensmittelsicherheit beeinträchtigen können.


Quelle:
► Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2016/003-SC-EinkaufInternet.html;jsessionid=3233E695500A1737D161F03988231074.2_cid288
► Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): www.bvl.bund.de/DE/02_Futtermittel/01_Aufgaben/06_UeberwachungInternethandel/ueberwachung_internethandel_node.html

Bild: www.pixelio.de

Weitere Informationen finden Sie im Praxishandbuch "Herkunftsangaben" und in den Behr's-Werken "Beanstandungen" und "Herkunftsangaben, Spezialitäten und Marken bei Lebensmitteln".

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