Freisetzung von Metallen aus Kaffeemaschinen und elektrischen Wasserkochern

Für die Freisetzung von Metallen aus metallischen Lebensmittelkontaktmaterialien wurden bislang keine gesetzlichen Grenzwerte festgelegt. Der Europarat hat in 2013 Grenzwerte für 21 Metalle und Halbmetalle vorgeschlagen (Resolution CM/Res(2013)9).
Das BfR hat zur Überprüfung, ob auf dem Markt befindliche metallische Lebensmittelkontaktgegenstände diese Grenzwerte einhalten und die vorgeschlagenen Analysenmethoden für die Überprüfung der Einhaltung geeignet sind, ein Forschungsprojekt durchgeführt. Als ein Teil dieses laufenden Projektes wurden verschiedene Kaffeemaschinen und elektrische Wasserkocher auf ihre Metallabgabe untersucht. Das BfR hat über die Ergebnisse der Untersuchung der Kaffeemaschinen bereits in 2013 berichtet.
Hintergrund:
Die Forschungsergebnisse und die Untersuchungsmethode wurden in der Zeitschrift „Food Additives & Contaminants“ veröffentlicht.
Quellen:
► Mitteilung Nr. 41 des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) vom 09.11.2015
► Food Additives & Contaminants: Part A (32: 11, 1959-1964, 2015)