Trinkhalme aus Papier werden als Alternativen für Kunststofftrinkhalme angeboten, um das Aufkommen von Einwegkunststoffabfall und dessen Eintrag in die Umwelt zu minimieren. Als Nassverfestigungsmittel wird bei der Produktion von Papier Epichlorhydrinharz genutzt. Hieraus können im Verarbeitungsprozess Kontaminanten, sog. Chlorpropanole wie 1,3-DCP und 3-MCPD entstehen, die in das Papier und bei längerer Benutzung auf die Lebensmittel übergehen können.
Im November 2019 untersuchte das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart Papiertrinkhalme auf ihren Gehalt an 3-MCPD (3-Monochlor-1,2-propandiol), 1,3-DCP (1,3-Dichlor-2-propanol) sowie 2-MCPD (2-Monochlor-1,3-propandiol). Aus den Trinkhalmen wurde ein Kaltwasserextrakt gemäß DIN EN 645 hergestellt. Der Kaltwasserextrakt der Trinkhalme wurde anschließend aufgereinigt und nach Derivatisierung mittels GC-MS auf Chlorpropanole untersucht.
QUELLE:
► Bericht Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart vom 30.09.2020
Dr. Greta Riel
