Der Gesetzgeber legt in der Diät-Verordnung (DiätV) besonderen Wert darauf, dass das Angebot von diätetischen Lebensmitteln für Säuglinge (und Kleinkinder) nicht vom mütterlichen Stillen abhält. Das Stillen stellt nach allgemeiner Auffassung jedenfalls in den ersten Lebensmonaten die optimale und in jeder Hinsicht vorzugswürdige Ernährung für Säuglinge dar, und sollte nicht ohne vernünftigen Grund durch Flaschennahrung ersetzt werden. Neben zusätzlichen Hinweisen sind deshalb auch im Rahmen der Verpackungskennzeichnung bestimmte Formulierungen und Angaben verboten.
