Im Rahmen der Untersuchung von Honigproben auf Pflanzenschutzmittel hat das hessische Landeslabor von 2020 bis 2022 stichprobenartig auch auf Glyphosat und sein Abbauprodukt Aminomethyl-Phosphonsäure (AMPA) geprüft. In 31 untersuchten Honigen konnten diese Substanzen nicht festgestellt werden. Bei 23 Sortenhonigen wurde das Pollenspektrum überprüft. Dabei mussten vier Honige beanstandet werden: Jeweils ein Himbeer- und ein Brombeerhonig wurden aufgrund des sehr niedrigen Pollenanteils (Himbeerpollen: 1 %; Brombeerpollen: 2 %) beanstandet. Derartig niedrige Anteile reichen für die jeweilige Sortenbezeichnung nicht aus. Ein Heidelbeer-Blütenhonig wies nur vereinzelte Heidelbeerpollen auf. Ein Obstblütenhonig wies einen deutlichen Lindenanteil und nur wenig und daher vernachlässigbar Obstpollen auf.
QUELLE:
► Meldung Hessisches Landeslabor
Dr. Greta Riel
